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Wirtschaft

TTIP: Wer darf beim Freihandelsabkommen mitreden?

am Mittwoch, 30.04.2014 - 09:10 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Angesichts der schleppenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA, will der EU-Handelskommissar De Gucht eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs erwirken.

Europäischer Gerichtshof
Der EU-Handelskommissar Karel De Gucht will in der Verhandlungssache um das Freihandelsabkommen mit den USA den europäischen Gerichtshof anrufen, berichtet die 'Süddeutsche Zeitung'. Es geht um die Frage: Müssen die nationalen Parlamente wie der deutsche Bundestag und Bundesrat dem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zustimmen? Oder reicht ein Beschluss des EU-Parlaments?
 
 
Das Bundeswirtschaftsministerium ist der Meinung, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat, also die Vertreter der 16 Bundesländer, dem Abkommen zustimmen muss.
 

Bundeswirtschaftsministerium will Mitsprache

Das Bundeswirtschaftsministerium ist der Meinung, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat, also die Vertreter der 16 Bundesländer, dem Abkommen zustimmen muss, zitiert Spiegel Online aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Sollte der Bundesrat zustimmen müssen, könnte es für das Abkommen noch schwerer werden. Die EU-Kommission geht dagegen nicht davon aus, dass alle Mitgliedsstaaten das fertige Vertragswerk noch absegnen müssen. Die nationalen Regierungen haben den Kommissaren das Mandat für Verhandlungen mit Washington erteilt.
 
Das Wirtschaftsministerium kritisiert laut Spiegel Online zudem, dass es die Verhandlungsdokumente der USA nicht einsehen könne. Trotzdem wolle das Ministerium vorerst keinen Konflikt mit der Kommission, heißt es.
 

Die Kritik wächst

In der EU wächst die Kritik am Freihandelsabkommen (TTIP) zunehmend. Bürger und NGOs fürchten eine Aufweichung der heimischen Standards. Ein weiterer Streitpunkt sind die Schiedsgerichte, vor denen Konzerne auf vermeintlich durch staatliche Regeln entgangene Gewinne klagen könnten.
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