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Umwelt

UBA: 'Landwirtschaft muss weiter Emmissionen minimieren'

am Mittwoch, 07.01.2015 - 15:04 (Jetzt kommentieren)

Rund zwei Drittel der Stickstoffemissionen in Deutschland stammen laut Umweltbundesamt aus der Landwirtschaft. Die Behörde fordert weitere Maßnahmen zur Minimierung von Stickstoff über die Novelle zur Düngeverordnung hinaus.

Derzeit läuft eine Revision der Düngeverordnung, zu der eine Evaluierungsgruppe der Agrarministerien der Länder in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, und dem Umweltbundesamt (UBA) Vorschläge unterbreitet hat. Laut einem Bericht der UBA sei die Novellierung ein Anfang, jedoch weitere Schritte zur Reduzierung von Stickstoff-Emmissionen in der Landwirtschaft notwendig. Das Umweltbundesamt empfiehlt, bis 2040 einen Stickstoffüberschuss von 50 kg pro Hektar und Jahr anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt das Bundesamt in ihrem Bericht zum Stickstoffeintrag folgende Empfehlungen über die aktuelle Revision hinaus:
  • Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung (19. Dezember 2014) ...

Zulässige Höchstmengen absenken

Eine stärkere Orientierung der zulässigen Düngermengen am tatsächlich notwendigen Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen und eine Absenkung der Obergrenzen für die Ausbringung von Stickstoff aus Wirtschaftsdünger um dessen effiziente Ausnutzung zu gewährleisten.

Atmosphärische Verluste minimieren

Zur Vermeidung atmosphärischer Verluste sollte die Einarbeitung von ausgebrachtem Wirtschaftsdünger auf unbestellten Flächen innerhalb einer Stunde nach Ausbringung vorgeschrieben und die emissionsarme Anwendung von Harnstoffdünger reguliert werden. Ferner sollte die Anwendung weiterer, sich entwickelnder, emissionsarmer Ausbringungstechniken (u.a. Schlitztechnik, Strip-Till-Verfahren) in Abhängigkeit gemachter Praxiserfahrungen und nach angemessenen Übergangsfristen für spezifische Anwendungen verpflichtend sein.
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Bei geneigten Flächen Abschwemmen vermeiden

Nach den Vorgaben der Düngeverordnung hat der Landwirt bei der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff dafür Sorge zu tragen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt. Zur Verbesserung des Biotopschutzes sollte in diese Vorschrift künftig auch das Abschwemmen auf Nachbarflächen einbezogen werden. Um Abschwemmungen von stark geneigten Flächen künftig noch effektiver zu verhindern, sollen die Abstandswerte zu Böschungskanten vergrößert und Werte der Hangneigung, für die die Abstandswerte einzuhalten sind, verkleinert werden.

Ausbringen von Düngemitteln in der Nähe von Wasserläufen

Die dazu bestehende Regelung in der Düngeverordnung sollte so weiter entwickelt werden, dass das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln und Kultursubstraten innerhalb eines Abstands von fünf Meter zur Böschungsoberkannte von oberirdischen Gewässern (zumindest der 1. und 2. Ordnung) künftig vollständig verboten ist.
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Atmoshärische Verluste in Hoftorbilanzierung

Die zulässigen Flächenbilanzüberschüsse des Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung müssen zukünftig gesenkt werden, um die Verluste an die Umwelt weiter zu minimieren und das vorgeschlagene nationale Ziel eines Stickstoffüberschusses in der Gesamtbilanz (Box 2) von 50 kg N ha zu erreichen. Die Bilanzierungsvorgaben der Düngeverordnung sollten zudem zukünftig um eine Hoftorbilanzierung ergänzt werden, wodurch auch atmosphärische Verluste und Futtermittelströme Berücksichtigung fänden und die hier möglichen Verbesserungspotentiale deutlich sichtbar würden. Ferner ist es erforderlich die verwendeten Berechnungsfaktoren, die für die Stickstoffausscheidung pro Tier oder für atmosphärische Verluste vorgeben werden, regelmäßig zu evaluieren und an den aktuellen Stand anzupassen.

Verstöße verstärkt sanktionieren

Verstöße gegen die Begrenzungen des Ausbringens von Düngemitteln, Überschreitungen der zulässigen Überschüsse im Nährstoffvergleich und Vorgaben zu Abschwemmungsereignissen sollten zukünftig zu einer Beratungspflicht führen und  bei wiederholten Verstößen als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.

Bessere Dokumentation durch Meldeverordnungen

Um eine bedarfsgerechte Düngung mit Wirtschaftsdüngern zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben effizient zu vollziehen, sollte ein Abgleich der Daten aus unterschiedlichen Quellen regelmäßig erfolgen. Wesentlich sind hierbei u. a. die erstellten Nährstoffsalden nach Düngeverordnung, Angaben zu den zwischen Betrieben verbrachten Wirtschaftsdüngermengen, die Tierbestände und die bei Anlagengenehmigungen vorzulegenden Nachweise zur Verwendung des Wirtschaftsdüngers.
 
Die Aufzeichnungen über die Verbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) können von den Ländern über Meldeverordnungen bereits heute regelmäßig abgefragt werden. Für die nach Düngeverordnung ermittelten Nährstoffsalden sollte die Möglichkeit für eine solche Abfrage in Zukunft geschaffen oder eine regelmäßige Übermittlung verpflichtend vorgegeben werden. Auch für weitere wichtige Daten, wie der Einsatz von Bioabfällen oder Informationen aus Bodenuntersuchungen über die Versorgung der Böden (Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWKNI), 2013), sollten entsprechende Meldepflichten eingeführt werden.
 

Überregionalen Nährstoffausgleich anstreben

Derzeit fallen in einigen Regionen mit hohen Tierkonzentrationen Güllemengen an, die lokal nicht mehr sinnvoll verwertet werden können (LWKNI, 2013). Durch den Export der Nährstoffe in Gebiete mit Wirtschaftsdüngermangel ließen sich lokale Umweltbelastungen reduzieren und gleichzeitig die Stickstoffeffizienz durch Einsparung von Mineraldünger erhöhen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Erhöhung der Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdünger (z. B. durch fest-flüssig-Separation) und die Schaffung bzw. Wiederherstellung der Akzeptanz von Wirtschaftsdünger in aufnehmenden Regionen. Dieser Nährstoffausgleich kann durch eine angepasste Düngeverordnung und die Förderung entsprechender Techniken unterstützt werden. Wesentlich für die Überwachung und zur Politikberatung ist dabei eine quantitative Erfassung der resultierenden Wirtschaftsdüngerverbringungen.

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