Um eine bedarfsgerechte Düngung mit Wirtschaftsdüngern zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben effizient zu vollziehen, sollte ein Abgleich der Daten aus unterschiedlichen Quellen regelmäßig erfolgen. Wesentlich sind hierbei u. a. die erstellten Nährstoffsalden nach
Düngeverordnung, Angaben zu den zwischen Betrieben verbrachten Wirtschaftsdüngermengen, die Tierbestände und die bei Anlagengenehmigungen vorzulegenden Nachweise zur Verwendung des Wirtschaftsdüngers.
Die Aufzeichnungen über die Verbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) können von den Ländern über Meldeverordnungen bereits heute regelmäßig abgefragt werden. Für die nach Düngeverordnung ermittelten Nährstoffsalden sollte die Möglichkeit für eine solche Abfrage in Zukunft geschaffen oder eine regelmäßige Übermittlung verpflichtend vorgegeben werden. Auch für weitere wichtige Daten, wie der Einsatz von Bioabfällen oder Informationen aus Bodenuntersuchungen über die Versorgung der Böden (Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWKNI), 2013), sollten entsprechende Meldepflichten eingeführt werden.
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