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Klickhits: Die Top 3 der letzten Woche

Überbreite Maschinen, gestohlener Wald und der Deutz-Fahr Vertrieb

am Montag, 15.02.2016 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

Das war vergangene Woche wichtig: Ein verschwundener Wald, Deutz-Fahr stellt sein Vertriebsnetz neu auf und Verkehrsrecht für überbreite Maschinen.

Holzdiebstahl in Brandenburg ist aufgeklärt

Ein Fall um 8 gerodete Hektar Wald hat sich noch am selben Tag aufgeklärt. Die umfangreiche Medienberichterstattung brachte der Polizei und auch der Waldbesitzerin schnell neue Erkenntnisse über den vermeintlichen Diebstahl. Eine Havelländer Waldbesitzerin hatte am Montagnachmittag bei der Rathenower Polizei eine Diebstahlsanzeige aufgegeben. Die Berichterstattung führte dazu, dass der vermeintliche Diebstahl noch am selben Tag aufgeklärt werden konnte.

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Deutz-Fahr Vertriebsnetz: Das sind die Veränderungen 2016

Durch zwei Übernahmen gibt es 2016 mehrere Änderungen im Deutz-Fahr Vertriebsnetz. Den Überblick dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Überbreite Maschinen: Das sind die Regeln für die Straße

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Rübenroder sind meistens breiter als drei Meter. Aber auch Schlepper mit Anbaugeräten oder angehängten Arbeitsgeräten können die drei Metergrenze schnell überschreiten und dann dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Genehmigung und einer Erlaubnis auf der Straße unterwegs sein. Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen, weiß, was zu tun ist, wenn die Maschinen größer, schwerer, breiter und länger als die gesetzlichen Vorgaben sind.

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Schnell und sparsam: Silageballen in einen Strang wickeln

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