Für die Ukraine sollen die Handelsbeziehungen zur EU erleichtert werden. Darauf hat sich der Europäische Rat auf Botschafterebene geeinigt. Demnach soll das Land für vorerst drei Jahre zusätzliche Einfuhrkontingente für bestimmte zollfreie landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten und die Einfuhrzölle für mehrere Industrieprodukte sollen teilweise oder vollständig gestrichen werden. Die Botschafter drängen die EU-Präsidentschaft, in Kontakt mit dem Europäischen Parlament zu treten, damit die Maßnahmen schnell verabschiedet werden können.
Ausweitung des Assoziierungsabkommen
Das im Jahr 2014 vereinbarte EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen, das seit 1. Januar 2016 vorläufig angewendet worden war, soll somit um die neuen Bestimmungen ausgeweitet werden. Im Gegenzug sei die Ukraine verpflichtet, die Grundsätze des Assoziationsabkommens einzuhalten, zu denen etwa die Achtung der demokratischen Prinzipien, die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Rechtsstaatlichkeit zählen.
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