
Rückblick: Vor zwei Jahren wiesen Testergebnisse an zwei von bundesweit 48 Messstellen Antibiotika in starken Konzentrationen nach. Eine betroffene Stelle lag nahe Bösel in Niedersachsen. An sieben weiteren Stellen waren Antibiotika in geringerer Konzentration festgestellt worden. Die Herkunft der Antibiotika war damals unklar.
Umweltamt klärt Herkunft der Einträge
Das Umweltbundesamt konnte nun zumindest in großen Teilen die Herkunft der Medikamenteneinträge klären, berichtet der NDR. Die wiederholt an zwei Grundwasser-Messstellen festgestellten sehr hohen Antibiotika-Konzentrationen stammen nicht aus der Landwirtschaft, sondern aus der Humanmedizin. Das hier gefundene Antibiotikum Sulfamethoxazol konnte das Umweltbundesamt nahegelegenen Kleinkläranlagen zuordnen.
Viele Häuser sind außerhalb von Siedlungen nicht an die Kanalisation angeschlossen und hätten daher eigene Kläranlagen, erklärt das Umweltbundesamt. Über die Kleinkläranlagen gelangten die Arzneimittel dann direkt ins oberflächennahe Grundwasser.
Tierarzneimittel in geringen Konzentrationen
Für die aktuelle Studie wurden insgesamt elf mit Antibiotika belastete Grundwasserstellen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen untersucht. An neun Stellen fanden die Forscher regelmäßig das Tierarzneimittel Sulfadimidin in geringen Konzentrationen, so der NDR. Für die Hälfte der Standorte konnte das Umweltbundesamt nachweisen, dass das Antibiotikum aus Tierställen über die Gülle ins Grundwasser gelangt ist. Die andere Hälfte wird derzeit noch von den Ländern untersucht.
Häufig entdeckten die Wissenschaftler auch den Wirkstoff Sulfadiazin in geringen Konzentrationen. Auch dieses Antibiotikum stammt nach Erkenntnissen der Behörde fast ausschließlich aus Tierställen über die Ausbringung von Dünger. Allerdings sei das Antibiotikum auch in Kleinkläranlagen nachgewiesen worden, heißt es. Damit sei eine Verschmutzung des Grundwassers über diesen Weg nicht ausgeschlossen sei.
Umweltbundesamt fordert Grenzwert
Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, empfiehlt einen Grenzwert für Arzneimittel im Grundwasser, der sich am Grenzwert für Pflanzenschutzmittel orientiert: 100 Nanogramm pro Liter. Außerdem soll nach Krautzberger die Belastung des oberflächennahen Grundwassers durch Kleinkläranlagen genauer untersucht werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.