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Umwelt

Umweltverbände sollen Zugang zu Gerichten erhalten

am Freitag, 26.04.2013 - 11:52 (Jetzt kommentieren)

Die EU-Kommission pocht auf die Einhaltung europäischer Standards in der deutschen Umweltgesetzgebung. Konkret geht es um den Zugang von Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen zu den Gerichten.

gericht
Die europäische Kommisssion hat am Donnerstag eine sogenannte begründete Stellungnahme an Deutschland übermittelt, die zweite Stufe eines maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. Konkret geht es um das Recht von beispielweise Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Umweltbereich gerichtlich prüfen zu lassen. Nach EU-Recht sind die EU-Staaten verpflichtet, interessierten Parteien einen entsprechenden Zugang sicherzustellen.
 
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Deutschland muss Stellung nehmen

Die Kommission sieht insbesondere in den Bereichen Handlungsbedarf, die unter EU-Regeln zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei geplanten Projekten (UVP-Richtlinie) und zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch industrielle Emissionen (IVU-Richtlinie) fallen. Deutschland hat bezüglich des Zugangs zur Justiz zwar kürzlich neue Gesetze erlassen, die bestehende Mängel aus Sicht der Europäischen Kommission aber nicht beseitigen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
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