Die Kommission sieht insbesondere in den Bereichen Handlungsbedarf, die unter EU-Regeln zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei geplanten Projekten (UVP-Richtlinie) und zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch industrielle Emissionen (IVU-Richtlinie) fallen. Deutschland hat bezüglich des Zugangs zur Justiz zwar kürzlich neue Gesetze erlassen, die bestehende Mängel aus Sicht der Europäischen Kommission aber nicht beseitigen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
- EuGH stärkt Klagerecht von Umweltorganisationen (13.05.2011) ...
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