Unfallschaden: Quadfahrer muss Landwirt Schadensersatz zahlen


Quadfahrer haben einen frisch eingesäten Acker zerstört. Nun muss einer der Täter Schadensersatz an den Landwirt zahlen. Allerdings nicht wegen der beschädigten Flächen.
Wie die Zeitung Bonner Rundschau berichtet, muss ein Quadfahrer Schadensersatz an einen Landwirt aus Bornheim in Nordrhein-Westfalen bezahlen. Er hatte einen frisch eingesäten Acker zerstört.
Doch das Urteil des Bonner Landgerichts erfolgte nicht wegen der beschädigten Flächen - sondern wegen einem Auto.
Quadfahrer zerstören frisch eingesäten Acker
Eine Gruppe von Quadfahrern war Anfang November letzten Jahres mit ihren Fahrzeugen auf einem frisch bestellten Acker unterwegs. Ein Zeuge beobachtete, wie sie mit ihren Geländefahrzeugen zerstörerische Pirouetten auf dem Feld drehten, berichtet die Zeitung. Er kannte den Landwirt, dem der Acker gehörte und verständigte ihn umgehend.
Dieser sei mit seinem Auto herbeigeeilt und habe die Truppe zur Rede stellen wollen. Nun landete der Fall vor Gericht - doch nicht, weil sie die Saat zerstört haben, sondern weil bei der Flucht ein Schaden am Mercedes des Landwirts entstanden war.
Landwirt droht Quadfahrern mit Polizei
Nachdem der Landwirt von den Rowdys mit seinen Hinweisen nicht wirklich ernst genommen wurde, habe er mit der Polizei gedroht, so die Bonner Rundschau. Als er zum Handy griff, seien die Quadfahrer geflüchtet. Dabei touchierte einer von ihnen mit dem Reifen die offenstehende Beifahrertür des Mercedes. Diese sei beinahe aus den Angeln gerissen worden.
Daraufhin verklagte der Landwirt den Unfallfahrer auf 7.000 Euro Schadensersatz. Allein 5.400 Euro betrugen die Schäden an Tür und Stoßstange, dazu Gutachterkosten, Ausfallzeiten und so weiter, erklärt die Zeitung.
Quadfahrer bestreitet Kollision mit Auto des Landwirts
Der Quadfahrer habe im Prozess jedoch bestritten, dass es zu einer Kollision gekommen sei. An seinem Fahrzeug seien keine Spuren zu sehen gewesen, der Schaden am Auto müsse also eine andere Ursache haben.
Der Zeuge, der Bekannte des Landwirts, habe den Vorfall aber sehr genau schildern können. Auch ein Gutachter sei laut Bonner Rundschau zu dem Schluss gekommen, dass die Beschreibung des Zeugen mit den Schäden „sehr plausibel“ seien.
Unfall: Kein Schuldanteil des Landwirts
Das Gericht hat den Quadfahrer schließlich zur Zahlung der kompletten Schadenssumme verurteilt.
Ein Schuldanteil des Landwirts konnte nicht festgestellt werden, da der Unfall für den Kläger unabwendbar gewesen sei, so das Landgericht Bonn. Allerdings schließe man auch nicht aus, dass der Quadfahrer die Kollision bei dem „chaotischen und hektischen Aufbruch“ tatsächlich nicht bemerkt haben könnte.
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