Das betonte der ungarische Minister für ländliche Entwicklung, Sandor Fazekas auf einem Forum im Komitat Bekes. Dabei soll ein Betriebsgesetz folgen, das dem Schutz ungarischer Einzelbauern, Familienwirtschaften, Einzel- und Gesellschaftsunternehmen dient, denn es sei "nicht egal, ob nach dem Inkrafttreten des freien Kapitalstroms in der EU nach 2014 ungarische Bauern oder Ausländer über ungarischen
Boden verfügen".
Anfang Sommer soll das Betriebsgesetz verabschiedet werden, nach dem der Boden kein von einem Unternehmen separiertes Vermögen mehr darstellen kann, sondern als Zubehör zum Betrieb, als Teil der Einheit mit Maschinen, Wirtschaftsgebäuden und Aufbereitungskapazitäten. Boden könne damit nicht separat, sondern nur zusammen mit dem Betrieb, als komplexe Produktionseinheit verkauft werden, betonte Fazekas. Der Minister erinnerte daran, dass die Debatte über das Bodengesetz im Sommer 2012 begonnen hätte, wobei noch 200 Modifizierungsanträge vorlägen.
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