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Ungarn verschärft Bodenschutz mit neuem Betriebsgesetz

am Donnerstag, 11.04.2013 - 07:21 (Jetzt kommentieren)

Budapest - Nach der Verabschiedung des umstrittenen neuen ungarischen Bodengesetzes will die Regierung weitere Schritte zum Schutz des ungarischen Bodens vor Spekulanten einleiten.

Das betonte der ungarische Minister für ländliche Entwicklung, Sandor Fazekas auf einem Forum im Komitat Bekes. Dabei soll ein Betriebsgesetz folgen, das dem Schutz ungarischer Einzelbauern, Familienwirtschaften, Einzel- und Gesellschaftsunternehmen dient, denn es sei "nicht egal, ob nach dem Inkrafttreten des freien Kapitalstroms in der EU nach 2014 ungarische Bauern oder Ausländer über ungarischen Boden verfügen".
 
Anfang Sommer soll das Betriebsgesetz verabschiedet werden, nach dem der Boden kein von einem Unternehmen separiertes Vermögen mehr darstellen kann, sondern als Zubehör zum Betrieb, als Teil der Einheit mit Maschinen, Wirtschaftsgebäuden und Aufbereitungskapazitäten. Boden könne damit nicht separat, sondern nur zusammen mit dem Betrieb, als komplexe Produktionseinheit verkauft werden, betonte Fazekas. Der Minister erinnerte daran, dass die Debatte über das Bodengesetz im Sommer 2012 begonnen hätte, wobei noch 200 Modifizierungsanträge vorlägen.

5.000 Hektar zurückerobert

Fazekas hatte laut APA jüngst im Hir-TV erklärt, bisher sei der Rückkauf oder die Enteignung von 5.000 Hektar Boden gelungen. Damit konnte die "Ausbreitung der Taschenverträge gestoppt werden", unterstrich Fazekas. In den letzten Jahren hatte es immer wieder Spannungen zwischen Ungarn und Österreich wegen der sogenannten Taschenverträge gegeben. Bei denen handelt es sich laut Regierung um Verträge, mit denen sich Ausländer - vor allem Österreicher - in den vergangenen zwei Jahrzehnten über ungarische "Strohmänner" landwirtschaftliche Nutzflächen sicherten. In Ungarn tätige Agrarier aus EU-Ländern, die mit behördlicher Genehmigung Boden erwarben - so auch Österreicher - werden ebenfalls gezwungen, den Kauf ihrer Grundstücke rückabzuwickeln.
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Kaufverträge werden ungültig

Noch vor Inkrafttreten des neuen Bodengesetzes forderte die ungarische Regierung Ackerland zurück, das von Bauern aus EU-Ländern erworben wurde. Der österreichische Agrargesandte Ernst Zimmerl hatte jüngst der APA gegenüber betont: "Wir können keine rechtliche, nur politische Unterstützung geben." Im Falle von mehreren österreichischen Landwirten habe Budapest lokale Behörden angewiesen, diese Bauern aus dem Grundbuch zu streichen. Dabei hatten die Bauern Grund und Boden rechtmäßig erworben. Die zuständigen Komitatsbehörden hatten zugestimmt, obwohl ihnen zuvor die Zuständigkeit entzogen worden war. Für diese behördlichen Fehler sollen nun die österreichischen Bauern büßen, indem sie den Kauf rückgängig machen sollen", so Zimmerl.

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