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Union und SPD finden Kompromiss zum Greening

am Donnerstag, 15.05.2014 - 13:32 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Union und SPD haben sich auf ein Direktzahlungs-Durchführungsgesetz geeinigt. Zwischenfrüchte dürfen auf Greeningflächen wachsen, bei Pflanzenschutz und Düngung gibt es Einschränkungen.

Noch Mitte letzter Woche machten Gerüchte die Runde, wonach die nationale Umsetzung der Agrarreform scheitern könnte. Insbesondere die Ausgestaltung des Grünlandschutzes und die Detailregeln zur Nutzung ökologischer Vorrangflächen waren strittig.
 
Jetzt haben Agrarpolitiker von Union und SPD sich geeinigt; das Gesetz soll nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden. Auch die Bundesländer müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Neue Regeln für den Grünlandumbruch

Dauergrünland innerhalb von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) wird künftig als "extrem umweltsensibel" eingestuft. Untersagt ist damit sowohl die Umwandlung in Ackerland als auch pflügen. Ausnahme sind Vogelschutzgebiete: Dort dürfen Landwirte auch künftig einen Pflegeumbruch durchführen.
 
Für Dauergrünland außerhalb der FFH-Gebiete wollen die Agrarpolitiker ein "einzelbetriebliches Autorisierungssystem" einführen. Ziel ist es, dass in den Bundesländern die Grünlandfläche nicht unter die des Referenzjahres 2012 sinkt. Wird die Grünlandfläche in einem Land um zwei Prozent kleiner als 2012, dürfen Landwirte Wiesen nur noch in Ackerland umwandeln, wenn sie dafür an anderer Stelle genau soviel neues Grünland zur Verfügung stellen. Die bereits in den Ländern geltenden Regeln zum Grünlandschutz bleiben in Kraft.

Zwischenfrüchte dürfen auf Greeningflächen wachsen

Auf ökologischen Vorrangflächen wird der Anbau von Zwischenfrüchten als Greeningmaßnahme anerkannt. Jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Stickstoffdünger ist aber verboten. Untersagt ist auch das Ausbringen von Klärschlamm zu Düngezwecken. Wirtschaftsdünger darf hingegen ausgebracht werden. Kulturpflanzenmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten.
 
Eine Ausnahme gilt beim Leguminosenanbau: Wenn Pflanzenschutzmittel aus fachlicher Sicht notwendig sind, dürfen diese hier auch auf Greeningflächen eingesetzt werden.
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