Das Landgericht Hamburg hatte am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), gedrehten Stallvideos und Bilder nicht weiter verbreiten darf. Gegen die ergangene Einstweilige Verfügung hatte der NDR Widerspruch erhoben.
Am Dienstag, den 17. Januar 2016 hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil seine Entscheidung vom 11. Oktober 2016 in allen Punkten bestätigt, so dass der Norddeutsche Rundfunk die Aufnahmen aus Rörings Stall nicht mehr ausstrahlen darf.
Verbandsfunktionäre im Visier der Tierschützer
TV-Beitrag'Panorama' wirft Verbandsfunktionären Tierschutzverletzungen vor
Panorama-Beitrag: Die Reaktionen der Agrarfunktionäre
WLV-Präsident Röring wehrt sich gegen Panorama-Vorwürfe
Tiere wurden auf Rörings Hof ordnungsgemäß gehalten
Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.
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