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Landwirtin getötet

Urteil im Gülle-Prozess: Lange Haftstrafe für Landwirt

Gülle in Güllegrube
am Montag, 25.05.2020 - 10:34 (1 Kommentar)

Nach dem Tod einer Landwirtin im September 2018 erfolgte nun das Urteil gegen den tatverdächtigen Ehemann. Ihn erwartet eine lange Haftstrafe.

Im September 2018 wurde auf einem landwirtschaftlichen Anwesen im Ortsteil Birkhausen (Wallerstein) in Bayern eine Frauenleiche gefunden. Es handelte sich um die 51-Jährige Landwirtin des Betriebes, wie agrarheute berichtete. Die Frau war im Bereich einer Güllegrube gefunden worden.

Gegen den 54-jährigen Ehemann bestand dringender Tatverdacht. Nun erfolgte das Urteil.

Landwirt wegen Totschlags verurteilt

Das Landgericht Augsburg verurteilte den Ehemann wegen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten. Er hatte bis zuletzt an einen Freispruch geglaubt, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Für das Gericht aber bestehe kein Zweifel, dass die Ehefrau des Angeklagten als Opfer einer Gewalttat ums Leben gekommen ist.

Ehefrau mit Gülle umgebracht

Er habe „aus spontanem Entschluss mit bedingtem Vorsatz“ seine Ehefrau niedergeschlagen. Deswegen sei auch die Frage nach einem Motiv nicht wichtig, so das Gericht weiter. Anschließend habe er die erkennbar noch lebende Ehefrau durch das Beibringen von Gülle ums Leben gebracht.

Kein Sturz in Güllegrube

Die beiden medizinischen Gutachter seien sich einig gewesen: Die Bäuerin hätte sich nach einem Sturz in die Grube nicht mehr allein hinausretten können, wenn sie die gesamte Güllemenge, die später im Atemtrakt gefunden worden war, bereits in der Grube eingeatmet hätte.

Warum überhaupt hätte die Bäuerin allein in die Grube hinabsteigen sollen, wo ihr die Gefahren bekannt gewesen waren, fragte die Richterin. Ein Unfallgeschehen scheide ganz klar aus.

Landwirt sei "völlig empathielos"

Sie warf dem Angeklagten vor: „Sie sind egoistisch, völlig empathielos, sie wollen nur ihre eigene Haut retten. Sie müssen mit Ihrer Schuld leben, sie hätten Ihren Kindern die Wahrheit sagen können.“

Sein Verteidiger Peter Witting kündigte unmittelbar im Anschluss an, das Urteil dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Prüfung vorlegen zu wollen. Bis es in vermutlich acht bis zwölf Monaten so weit sei, dauere die Untersuchungshaft des Angeklagten an.

Prozessbesucher: Meinungen geteilt

Bei den Prozessbesuchern seien die Meinungen anschließend geteilt gewesen, berichtet die Augsburger Allgemeine.

Während manche eine Verurteilung erwartet hatten, schienen andere angesichts der langen Haftstrafe ähnlich entsetzt zu sein, wie der Angeklagte.

Mit Material von Augsburger Allgemeine

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