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Ernährung und Gesundheit

Urteil: ZEIT-Artikel zu MRSA verletzt Pressekodex

am Montag, 03.08.2015 - 16:00 (Jetzt kommentieren)

Der ZEIT-Artikel "Rache aus dem Stall", der in der Agrarbranche für viel Empörung sorgte, verstößt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Zu diesem Urteil kam nun der Deutsche Presserat.

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel "Die Rache aus dem Stall" vom 20. November 2014 als begründet erklärt. Der Presserat stellte einen Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht fest. Da die ZEIT mit Qualitätsjournalismus wirbt, sei dies nach Ansicht des DBV ein schwerwiegendes Urteil. Die Redaktion wurde vom Presserat darüber informiert.
 
 
Im Unterschied zur noch stärkeren Sanktion, der Rüge, die eine massive Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex bedeutet, muss diese Information nicht von der Zeitung selbst veröffentlicht werden.

Presserat fehlt Expertenwissen

Nicht bei allen Kritikpunkten des DBV kam der Presserat zu einem eindeutigen Urteil. Lediglich die Darstellung der ärztlichen Behandlung einer Patientin mit Antibiotika wurde offiziell als Verstoß gegen das Gebot zur Sorgfalt verurteilt. Im Zusammenhang mit dem Kritikpunkt des DBV, es gäbe zwischen Anzahl der Tiere in einer Region und der Häufigkeit von MRSA-Fällen keinen Zusammenhang, kam der Presserat zu der Bewertung, dass es sich "um eine Diskussion handelt, die ein so hohes Expertenwissen fordert, dass der Beschwerdeausschuss es mit seinen Mitteln für nicht aufklärbar hält, welche dieser Studien die verlässlichere ist".
 

Beschwerbe beim Presserat einreichen

Beim 28-köpfigen Deutschen Presserat handelt es sich um ein Gremien der Selbstkontrolle der Medien. Es wird getragen von den deutschen Verleger- und Journalistenverbänden. Beschwerden können eingereicht werden über Texte oder Bildmotive in gedruckten oder online-Medien. Die Anzahl an Beschwerden beim Presserat schwankt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2014 wurden 2.009 Beschwerden eingereicht, ein Drittel davon wurde entsprechend der Statuten zugelassen.
 

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