Entsprechende Angaben müssen laut einem sogenannten Fallbericht der Behörde mindestens sechs Monate alt sein. Der VDAJ sieht dadurch die Berichterstattung über die Milchmärkte stark eingeschränkt. "Letztendlich berührt das Verbot auch die Pressefreiheit", so die VDAJ-Vorsitzende Katharina Seuser.
Zur Berichterstattung über Molkereiunternehmen gehöre selbstverständlich auch der aktuelle Milchauszahlungspreis. Er kennzeichne insbesondere bei den genossenschaftlichen Molkereien noch stärker als andere betriebswirtschaftliche Zahlen die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Keine aussagekräftigen Berichte möglich
Aussagekräftige Berichte seien mit der Vorgabe des Bundeskartellamtes nicht mehr möglich, und die Arbeit der Agrarjournalisten werde eingeschränkt, so Seuser. Der VDAJ ist darüber erstaunt, dass das Kartellamt sich gegen Markttransparenz wende, da diese doch für funktionierende Märkte sorge. "Es ist gerade die Arbeit der Agrarjournalisten, für Transparenz auf den landwirtschaftlichen Märkten zu sorgen." Diese Arbeit werde von den Landwirten, die das Bundeskartellamt nun vermeintlich schützen will, sehr geschätzt. Von daher sei die Argumentation der Behörde nicht nachzuvollziehen.
Der VDAJ kündigte an, die laufenden Gespräche zwischen der Branche und dem Kartellamt über die Einschränkungen zu verfolgen und sich weiter für eine ungehinderte Berichterstattung einzusetzen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.