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Breitbandausbau

Verbände: Exclusivrecht soll nicht an Telekom gehen

am Montag, 08.02.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Der Deutsche Bauernverband und vier weitere Verbände fordern die Bundesnetzagentur auf, dem Antrag der Deutschen Telekom auf das exklusive Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie nicht stattzugeben.

Der Beirat der Bundesnetzagentur soll dem Antrag der Deutschen Telekom auf das exklusive Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie nicht stattgeben.

Dies fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) zusammen mit dem Deutschen Landkreistag (DLT), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Deutschen Städtetag, dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Flächendeckendes Glasfasernetz wäre beeinträchtigt

Eine Entscheidung zugunsten der Telekom würde den erfolgreichen Breitbandausbau und insbesondere die dringend erforderliche Errichtung eines flächendeckenden Glasfasernetzes nachhaltig beeinträchtigen, argumentieren die Verbände. Sie würde sich auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands negativ auswirken. Ländliche Räume wären besonders negativ betroffen.

Der Deutsche Bauernverband muss nun zur Kenntnis nehmen, dass sich der Beirat der Bundesnetzagentur der Argumentation der Verbände im Wesentlichen nicht anschließen will.

Nachfrage nach schnellem Internet wird nicht bedient

Der DBV warnt gemeinsam mit anderen Verbänden, dass die exklusive Vergabe des Vectoring zu einer Vernachlässigung der Investitionen in den Glasfaserausbau führen wird.

Vectoring gilt als Technologie des Übergangs. Die Ertüchtigung vorhandener Kupferkabel kann schon in wenigen Jahren die allgemeine Nachfrage nach schnellem Internet nicht mehr befriedigen, so die Verbände gegenüber der Bundesnetzagentur.

Das Angebot der Telekom besteht darin, alle relativ bevölkerungsreichen Nahbereiche mit Vectoring auszubauen, wenn ihr das beantragte Exklusivrecht verliehen wird. Die in der Regel regional ausgerichteten und tätigen Wettbewerbsunternehmen sind dann bei der Versorgung der Kunden benachteiligt.

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