Derzeit wird der Sachverhalt vom Veterinäramt des Landkreises, dem Verbraucherschutzministerium sowie dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überprüft. Auch eine Lieferanten- und Kundenliste des Betriebes wurde angefordert, die umgehend an die Behörden in anderen Bundesländern weitergegeben werden soll, so
Christian Meyer, Niedersachsens Verbraucherschutzminister. Die Beweislage sei jedoch sehr schwierig, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft meinte. Die endgültigen Ergebnisse bleiben also abzuwarten. Noch darf der Betrieb jedoch weiter produzieren, da bisher keine derart weitreichenden Rechtsverstöße nachweisbar waren, die ein drastisches Vorgehen wie eine Betriebsschließung rechtfertigen würden.
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