Heute sprach das Amtsgericht Zeven einen angeklagten Schweinemäster für schuldig. Wie agrarheute vom Pressesprecher des Amtsgerichtes Zeven erfahren hat, sei der Schweinemäster wegen 7 Taten angeklagt worden. In zwei Fällen konnte eine Verstoß gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes nachgewiesen werden. Zu der Verurteilung haben vor allem die Aussagen des Amtstierarztes als verlässlicher Zeuge geführt. Die Strafe beträgt 65 Tagessätze zu je 25 Euro (1.625 Euro zusammen).
Tierschützer fordern Tierhalteverbot
Ein Video des Deutschen Tierschutzbüros wurde als Beweismittel nicht zugelassen, da das Video nicht auf "korrektem Wege" entstanden sei, erklärt der Pressesprecher weiter. Der Schweinemäster aus Zeven habe laut Deutschem Tierschutzbüro die VION-Edelmarke Landjuwel beliefert. Der Betrieb wurde jetzt von den Tierschützern besetzt. Aber auch VION reagiert und sperrt den Betrieb in seinem Programm. Den Tierschützern reicht das aber nicht, sie fordern ein Tierhalteverbot.
Das steht in Paragraph 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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