Ziel: 'Massentierhaltung' verhindern
Vier konkrete Forderungen: Keine 'Mega-Mastanlagen'
- Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
- Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern.
- Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg. Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
- Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände.
Was genau die Initiatoren unter "art- und tiergerechten Haltungsverfahren" verstehen, erklären sie im Volksbegehren nicht.
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