In Bayern wurde einem Jäger die Waffenerlaubnis aberkannt, da er Waffen offen auf der Rückbank seines PKWs transportiert hatte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung.
Bei Abrissarbeiten im Oktober 2020 waren mehrere funktionsfähige Waffen (fünf erlaubnispflichtige, entladene Langwaffen und zwei erlaubnispflichtige, mit Munition gefüllte, Kurzwaffen) gefunden worden. Da einer der Arbeiter im Besitz eines Jagdscheins war, sollte dieser auf Anweisung seines Vorgesetzten die Waffen zur nächsten Polizeibehörde bringen. Der Mann folgte dieser Bitte und fuhr die, offen auf der Rückbank seines Autos liegend, zur Polizei. Die Behörden sahen in dem Transport einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Waffengesetz. Auch als Jäger sei es dem Mann nicht erlaubt gewesen, die Waffen ohne Erlaubnis auf der PKW-Rückbank zu transportieren. Dem Jäger wurden daraufhin durch die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Waffenbesitzkarten entzogen.
Jäger hätte Polizei rufen müssen
Der Waidmann hatte gegen diese Entscheidung Klage erhoben und einen Eilrechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.
Auch wenn der Transport einem ehrbaren Ziel, die Waffen der Polizei zu übergeben, gedient habe, hätte der Jäger wissen müssen, dass der Transport eine gravierende Sicherheitsgefährdung darstelle und gegen die waffenrechtlichen Vorschriften verstoße. Er habe zumindest leichtsinnig gehandelt und damit seine fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften gezeigt. Gerade mit seinem fachkundigen Wissen habe es nahegelegen, die Polizei anzurufen und die Waffen abholen zu lassen, so das Gericht.
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