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Waldbrand

Waldbrandgefahr Stufe 5 schon im April

Waldbrand
am Dienstag, 23.04.2019 - 15:00

Bereits im April wurde in Teilen Deutschlands Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen. Auch zu ersten Bränden kam es schon.

Ab heute (23. April) gilt in den südlichen Teilen des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Im vergangenen Jahr erfolgte dies erstmals am 31. Mai.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenlage ist durch den kräftigen bis stürmischen Ostwind weiterhin hoch. Laut Prognose soll sich ab Mittwoch eine Tiefdruckwetterlage mit gelegentlichem Niederschlag einstellen. Die weitere Entwicklung der Waldbrandgefahr wird entscheidend durch die tatsächlichen Niederschlagsmengen bestimmt, denn eine grundlegende Entspannung ist erst nach mindestens 10 mm/m² gegeben.

In diesem Jahr kam es bereits zu 11 Waldbränden, die rund 5 Hektar erfassten. Auch um Ostern kam es zu zwei Bodenfeuern im Wald. Am 19.04. brannte es aus unbekannter Ursache auf 0,15 ha im Forstamt Billenhagen und am 23. April auf Usedom vermutlich durch Brandstiftung auf 0,9 ha.

Brände auch in Niedersachsen

In Niedersachsen war die Feuerwehr nach zwei großen Moorbränden am Dienstag noch mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Das Feuer in der Nähe von Vechta, das am Ostermontag ausgebrochen war, sei fast vollständig gelöscht, sagte eine Polizeisprecherin. Zum Nachlöschen seien noch rund 150 Feuerwehrleute im Einsatz. Am Vortag waren es bis zu 400 gewesen. Gebrannt hatte es auf mehreren Hektar Fläche.

Auch im Norden Sachsens dürfen wegen der teils sehr hohen Waldbrandgefahr einige Wälder vorerst nicht mehr betreten werden. Dort galt am Dienstag die höchste Warnstufe 5. Der Monat April sei in Sachsen bisher wieder «arg trocken» gewesen, sagte Meteorologe Florian Engelmann vom DWD. Bis einschließlich Ostern fielen in Sachsen im Schnitt gerade einmal 2,1 Liter Niederschlag pro Quadratmeter. Das langjährige Mittel für April liegt laut DWD bei 58,4 Liter pro Quadratmeter.

In Wäldern gilt immer Rauch- und Feuerverbot

"In den Wäldern gilt unabhängig von der Gefahrenstufe immer ein Rauch- und Feuerverbot. Die Bürgerinnen und Bürger rufe ich ausdrücklich zu allergrößter Vorsicht und Wachsam­keit auf. Sensible Areale sollten nicht befahren oder betreten werden, potenzielle Brandherde oder kleine Feuer sind sofort zu melden!", betonte Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Eine Kartendarstellung und Erläuterungen zu den Gefahrenstufen sowie weitere Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie unter der Internetseite der Landesforstanstalt M-V http://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/.

Mit Material von Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern

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