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Weingesetz: Werbung jetzt auch im EU-Ausland möglich

am Dienstag, 08.07.2014 - 07:15 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundestag hat vergangene Woche die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Kern der Novelle ist, dass Deutschland künftig auch den Weinabsatz in anderen europäischen Ländern fördern kann.

In das deutsche Weingesetz werden neue Fördertatbestände aufgenommen. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Achte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.
 
Wesentlicher Kern der Novelle ist, dass Deutschland künftig auch den Weinabsatz in anderen EU-Mitgliedsländern fördern kann. Damir darf Deutschland nicht nur die heimischen, sondern auch die europäischen Verbraucher gezielt darüber aufklären, was die Weine aus den deutschen Anbaugebieten auszeichnet und einzigartig macht.

Kosten teilen sich Weinwirtschaft und EU

Darüber hinaus können Aktionen zur Information über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit gefördert werden. In diesem Zusammenhang tritt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als nationale Gesundheitsbehörde auf und wird mit Hilfe eines Sachverständigenausschusses Aussagen zu den Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten bewerten.
 
Die Kosten der Informations- und Absatzfördermaßnahmen tragen laut Bundeslandwirtschaftsministerium je zur Hälfte die EU und die Weinwirtschaft.
 
Aufgegriffen wurde vom Bundestag noch eine Forderung des Bundesrats, wonach 500.000 Euro von den vorgesehenen Absatzfördermitteln von insgesamt 1,5 Millionen Euro ausschließlich für Fördermaßnahmen in EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.

Geographische Angaben auch für aromatisierte Weinerzeugnisse

Mit dem neuen Weingesetz wird ferner festgelegt, dass geographische Angaben auch für aromatisierte Weinerzeugnisse geschützt werden können. Die Erzeuger sollen entscheiden können, ob und inwieweit sie heimische Produkte zur stärkeren Profilierung und besseren Information der Verbraucher auch mit einer geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) versehen wollen.
 
Schließlich erlaubt eine in der Novelle enthaltene Klarstellung, künftig den Namen einer kleineren geographischen Einheit wie einer Katasterlage nicht nur zusätzlich zur Einzellage auf dem Etikett zu nennen, sondern auch stattdessen. Weine aus Spitzenlagen sollen so für den Verbraucher besser erkennbar werden.
 
Der Bundesrat wird sich am 19. September abschließend mit der Weingesetznovelle befassen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen im September, also zu Anfang des neuen Weinwirtschaftsjahres.
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Nicht mehr Weinanbau in den Flachlagen

Die CDU-Abgeordnete Kordula Korvac stellte fest, dass Deutschland mit etwa 100.000 Hektar (ha) Ertragsrebfläche im internationalen Vergleich zwar zu den kleineren Erzeugerländern gehöre. Die Qualität der heimischen Spitzenweine brauche den Vergleich mit Produkten aus Frankreich oder Italien aber nicht zu scheuen. "Im Gegenteil. In Deutschland haben wir die besten Voraussetzungen, qualitativ hochwertigen und regionaltypischen Wein zu erzeugen und uns im weltweiten Wettbewerb zu behaupten", betonte Korvac.
 
Ihr Fraktionskollege Norbert Schindler unterstrich, "es geht um unsere Qualitätsphilosophie. Wir wollen keine fraktionierten Weine, die - wie man das in Kalifornien erleben kann - am Computer wieder zusammengesetzt und dann wie die Light-Version von Cola auf den Weltmarkt gebracht werden".
 
Markus Tressel von den Bündnisgrünen wie auch der CDU-Abgeordnete Norbert Schindler erteilten einer Ausweitung des Weinanbaus in die Flachlagen eine klare Absage. Der CDU-Abgeordnete forderte eine Debatte über den auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss von in der Regel einem Prozent jährlicher Ausweitung der Rebflächen. "Wir müssen von dem einen Prozent wegkommen", sagte Schindler.

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