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Ernährung und Gesundheit

Werbung auf Lebensmittelverpackungen EU-weit geregelt

am Montag, 17.12.2012 - 15:04 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Schluss mit Werbe-Lügen auf Lebensmitteln: Von diesem Freitag an müssen Gesundheitsversprechen auf der Verpackung von Lebensmitteln wissenschaftlich belegt sein.

Eine EG-Richtlinie verbietet es Nahrungsmittel-Konzernen, sogenannte "Health Claims" auf die Verpackungen zu drucken, wenn die Behauptungen nicht wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt sind. Verbraucher schütze das besser vor Irreführung und Fehlkäufen, heißt es vom Verbraucherschutzministerium in Berlin.
 
Verbraucherschützer kritisieren die Regelungen dagegen als zu lasch. Zuckrige Softdrinks würden durch Beimischung geringer Mengen Vitamin C noch nicht zu gesunden Lebensmitteln, auch wenn das Vitamin das Immunsystem stärke, sagte Anne Markwardt von der Lebensmittelorganisation "Foodwatch" der Nachrichtenagentur dpa. Gleiches gelte für Mineralstoffe.

Versprechen auf Lebensmitteln müssen stimmen

241 Gesundheits-Slogans wurden von der EFSA bislang zugelassen, 1796 schafften die Aufnahme dagegen nicht. Beispielsweise darf laut Markwardt nicht mehr behauptet werden, dass probiotische Joghurts die Abwehrkräfte so stärken, dass sie vor Erkältung schützen. Auch die Behauptung, dass Milchprodukte die Zahngesundheit fördern, hielt der wissenschaftlichen Überprüfung ebenfalls nicht stand. Angaben wie "fettarm" oder "ohne Zuckerzusatz" unterliegen künftig bestimmten Grenzwerten.

Viel Augenmaß bei der Festlegung der Nährwertprofile nötig

Der DBV begrüßt, dass mit dieser EU-Verordnung jetzt irreführende Aussagen auf Verpackungswerbungen nicht mehr möglich sind. Trotzdem könne die Verordnung zu Verwerfungen führen, die nicht akzeptabel seien. So dürfe beispielsweise Wein nicht mehr als bekömmlich bezeichnet werden. In dem Zusammenhang fordert der DBV von den Verantwortlichen viel Augenmaß bei der Festlegung der sogenannten Nährwertprofile, die als zweiter Schritt der Verordnung im nächsten Jahr festgelegt werden sollen.

DBV fordert sachlichen Umgang mit Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-Verordnung darf nicht dazu führen, dass unveränderte Lebensmittel wegen ihres Fett- oder Zuckergehalts nicht mehr mit einem Gesundheitsnutzen in Verbindung gebracht werden dürfen. Ein Glas Milch oder ein Glas Apfelsaft liefert wertvolle Beiträge für eine ausgewogene und gesunde Ernährung, stellt der DBV fest. Die Health-Claims-Verordnung dürfe daher nicht dazu führen, dass Designerlebensmittel, welche die festgelegten Nährwerte einhalten, beworben werden dürfen, naturbelassene Lebensmittel dagegen aber nicht.

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