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Insekten

Wespennest auf dem Betrieb entdeckt: Der richtige Umgang

Wespe im Nest
am Donnerstag, 18.07.2019 - 05:00

Wespen und Hornissen können unangenehm werden. Entdeckt man ein Nest auf dem Betrieb, darf man es aber nicht einfach entfernen.

Im Sommer kommt es immer wieder zu Anfragen bei örtlichen Feuerwehren, Wespen- und Hornissennester zu entfernen. Die Insekten stehen aber unter Artenschutz und dürfen daher nicht einfach getötet oder gar deren Nester entfernt werden, wie der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen mitteilt.

Sollte eine Gefährdung für Menschen bestehen, kann jedoch durch Inhaber einer entsprechenden landesbehördlichen Genehmigung geholfen werden.

Vorsicht bei der Entfernung von Wespennestern

Insbesondere zwei Wespenarten, die Gemeine und die Deutsche Wespe, lassen sich gerne in der Nähe von Menschen nieder. Viele Menschen geraten bei der Anwesenheit der gelb-schwarzen Insekten in Stress. Insektenstiche können nicht nur schmerzhaft sein, sondern bei einigen Menschen auch heftige allergische Reaktionen auslösen.

Der erste Gedanke beim Entdecken eines Wespennestes ist daher meistens: Weg mit dem Ungeziefer! Aber Vorsicht: Insekten sind nützlich und für die Flora und Fauna unersetzlich, so die Feuerwehr.

Gefahr durch Wespen und Hornissen

Aus diesem Grund stehen Wespen und Hornissen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach grundlos getötet oder entfernt werden. Sollte sich im Garten oder am Wohnhaus ein Wespen- oder Hornissenvolk angesiedelt haben und eine Gefährdung für Menschen darstellen, gibt es dennoch eine Lösung.

Die Feuerwehr ist hier allerdings nicht zuständig. Auch wenn in den vergangenen Jahren teilweise durch Feuerwehren Insektennester vernichtet und entfernt wurden, ist dies nicht die Aufgabe der Feuerwehr und widerspricht dem Gedanken des Artenschutzes.

Wespennest: Landesbehördliche Genehmigung erforderlich

Auch über die entsprechende Fachkenntnisse und Genehmigungen verfügen die Feuerwehren nicht. Denn, für das Entfernen von streng geschützten Insekten ist eine landesbehördliche Genehmigung erforderlich.

Stefan Heuseler vom ''Naturschutzbund Kreisgruppe Dithmarschen'', der eine solche ''Genehmigung zur Umsiedelung besonders geschützter Arten'' besitzt, erklärt: "Die meisten Wespenarten sind für den Menschen absolut ungefährlich. Lediglich zwei von ungefähr acht in Dithmarschen heimischen Wespenarten können sich aggressiv gegenüber dem Menschen verhalten, nämlich die Deutsche und die Gemeine Wespe“.

Artengerechte Umsiedelung bei Gefährdung

Dabei könne man sagen, dass alle Wespenarten, deren Nester frei sichtbar, zum Beispiel in Garagen, Carports oder an Dachrinnen hängen, friedlich seien und nur bei Neststörungen aggressiv reagieren. Sollte aufgrund einer möglichen Gefahr, beispielsweise für spielende Kinder, ein Wespen- oder Hornissenvolk weichen müssen, ist Stefan Heuseler der richtige Ansprechpartner. "Ich berate betroffene Grundstückseigentümer bei der Lösungsfindung und kläre über die angesiedelte Insektenart auf.", berichtet Heuseler.

"Wenn eine Gefährdung erkennbar ist, bespreche ich gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Lösung und nehme dann zum Beispiel eine artengerechte Umsiedelung vor."

Mit Material von Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen

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