Anstellung, Ehevertrag und Testament
Wie soll Hanna B. ihren Einsatz für Hof und Familie rechtlich und finanziell mit ihrem Mann regeln? Auf den meisten Höfen in Deutschland klappt die partnerschaftliche Zusammenarbeit bestens. Doch was, wenn nicht? Die Eheleute sollten sich bewusst sein, dass die Ehefrau am Ende einer Ehe – wir denken in erster Linie an eine Scheidung, aber auch der Tod kann eine Ehe beenden – nicht ohne Absicherung dastehen darf, die sie sich mit eigener Berufstätigkeit ohne Weiteres erwerben würde. Wie kann man das regeln?
- Anstellung: ein ganz normales Arbeitsverhältnis entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu marktüblichem Lohn.
- Achtung: ist die Frau pro forma über einen 450-Euro-Job angestellt, muss eine verbindliche Lösung für den Fall einer Scheidung gefunden werden, denn in diesem Fall werden für die Frau keine Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt.
- Ehevertrag: Endet der gesetzliche Güterstand durch Scheidung, bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens. Derjenige, der während der Ehe mehr erworben hat als der andere, muss die Hälfte dieses Mehrs abgeben. Das heißt konkret, die Ehefrau würde die Hälfte der Wertsteigerung des Betriebs erhalten.
- Testament: Für diesen Notfall muss dringend jeder Unternehmer ein Testament anfertigen. Es muss immer wieder angepasst werden: mit Übernahme des Betriebs, bei einer Heirat und wenn Nachwuchs ansteht.
Finanzielle Auswirkungen der Ehe
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