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Familienrecht

Ja, ich will! Richtig absichern als Bäuerin

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am Samstag, 08.01.2022 - 05:00 (1 Kommentar)

Ein Ehevertrag ist unromantisch? Ganz im Gegenteil. Er regelt finanzielle Absicherung ebenso wie gleichberechtigte Mitarbeit in Stall, Feld und Haus. Für Landwirtsfamilien sollte er selbstverständlich sein.

Hanna B. liebt es, im Kälberstall zu arbeiten. Sich um die Tiere zu kümmern, die schwächeren aufzupäppeln und genau zu wissen, wie viel Milch jedes einzelne Kalb braucht, das macht ihr Spaß. Auch beim Melken ist sie immer gern mit dabei und übernimmt mehr und mehr Aufgaben im Milchviehstall. Im Büro kann sie ihrem Mann einiges abnehmen und erledigt die meisten Aufgaben und Anträge deutlich schneller als er.
Ihren eigenen Job als Bürokauffrau reduziert sie gern, um für ihren Mann und seinen Betrieb da zu sein. Als das erste Kind da ist, kehrt Hanna nach der Elternzeit wieder ins Büro zurück, aber nur noch auf 30 Prozent. Nach der Geburt des zweiten Kindes kündigt sie und bleibt komplett auf dem Hof.

Anstellung, Ehevertrag und Testament

Wie soll Hanna B. ihren Einsatz für Hof und Familie rechtlich und finanziell mit ihrem Mann regeln? Auf den meisten Höfen in Deutschland klappt die partnerschaftliche Zusammenarbeit bestens. Doch was, wenn nicht? Die Eheleute sollten sich bewusst sein, dass die Ehefrau am Ende einer Ehe – wir denken in erster Linie an eine Scheidung, aber auch der Tod kann eine Ehe beenden – nicht ohne Absicherung dastehen darf, die sie sich mit eigener Berufstätigkeit ohne Weiteres erwerben würde. Wie kann man das regeln?

  • Anstellung: ein ganz normales Arbeitsverhältnis entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu marktüblichem Lohn.
  • Achtung: ist die Frau pro forma über einen 450-Euro-Job angestellt, muss eine verbindliche Lösung für den Fall einer Scheidung gefunden werden, denn in diesem Fall werden für die Frau keine Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt.
  • Ehevertrag: Endet der gesetzliche Güterstand durch Scheidung, bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens. Derjenige, der während der Ehe mehr erworben hat als der andere, muss die Hälfte dieses Mehrs abgeben. Das heißt konkret, die Ehefrau würde die Hälfte der Wertsteigerung des Betriebs erhalten.
  • Testament: Für diesen Notfall muss dringend jeder Unternehmer ein Testament anfertigen. Es muss immer wieder angepasst werden: mit Übernahme des Betriebs, bei einer Heirat und wenn Nachwuchs ansteht.

Finanzielle Auswirkungen der Ehe

Tipp der Expertin Doris Hüttenkofer, Rechtsanwältin bei Landvokat und Sozialreferentin im Bayerischen Bauernverband: „Es ist jedem Paar, das heiraten will, zu empfehlen, sich vor dem Termin beim Standesamt Gedanken über die finanziellen Auswirkungen der Ehe und – noch wichtiger – über die finanzielle Absicherung im Falle der Scheidung zu machen. Ganz besonders gilt das für Paare, die Grundvermögen oder einen Betrieb haben. Ein Ehevertrag kann aber auch noch während der Ehe erstellt werden oder sogar kurz vor der Scheidung, dann eventuell auch in Form eines Scheidungsfolgevertrags.“

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