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Niedersachsen

Wolf greift Hund an: Ministerium sieht kein Abschussgrund

Ein Wolf hatte einen Hund angegriffen und schwer verletzt.
am Mittwoch, 28.12.2022 - 05:00 (1 Kommentar)

In Niedersachsen wurde ein Hund von einem Wolf angegriffen. Das Ministerium sieht keinen Grund für eine Ausnahmegenehmigung.

Mitte November hat ein Wolf einen Foxterrier auf einem Feld bei Uelzen (Niedersachsen) getötet. Die Besitzerin hatte ihren jagdlich geführten Hund damals in der Feldmark wie gewohnt freilaufen lassen, als sie plötzlich ein Jaulen hörte. Sie fand daraufhin ihren Hund am anderen Ende des Ackers schwer verletzt, berichtete die Besitzerin gegenüber „az-online.de“. Der zwölf Jahre alte Rüde musste daraufhin eingeschläfert werden.

Ministerium bewertet Vorfall zwischen Wolf und Hund als Zufallsbegegnung

Gegenüber der Pirsch-Redaktion gibt das zuständige Ministerium an, dass man den Vorfall als „Zufallsbegegnung“ bewertet. Da zwischen Hundehalterin und Hund eine große Distanz herrschte, handelt es sich um eine „direkte Begegnung zwischen Hund und Wolf in Abwesenheit eines Menschen“. Es sei nicht zu einer Annäherung oder Duldung von Menschen durch den Wolf gekommen, wodurch die Voraussetzungen für einen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht gegeben seien. Man wolle diese Einschätzung nun mit Fotofallen validieren.

Ministerium rät Hunde in Wolfsgebieten anzuleinen

Auf die Frage, ob es Hinweise an die betroffenen Anwohner für „Gassi-Runden“ gebe, teilte das Ministerium mit, dass Hunde in Wolfsgebieten – aber auch im Hinblick auf andere Wildtiere – immer in Rufweite gehalten werden sollen. Noch besser sei es, Hunde in Wolfsgebieten anzuleinen.

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