Die Wolfsbestände wachsen in Deutschland weitgehend ungebremst. Eins der am stärksten betroffenen Bundeslände ist Niedersachsen. Die Regierungsfraktionen im Hannoveraner Landtag haben sich deshalb nun über einen Antrag zur Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht verständigt. Damit wäre Niedersachsen nach Sachsen das zweite unter den deutschen Bundesländern *.
* Ursprünglich war hier vom ersten deutschen Bundesland die Rede. Das ist falsch, Sachsen hat den Wolf bereits seit 2012 im Jagdrecht. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.
Rund 15 Prozent mehr Wölfe erfasst
Ein Anlass für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU in Niedersachsen, war die Veröffentlichung der neuesten Wolfsbestandszahlen. Nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden für das Auswertungsjahr 2019/2020 (endete am 31. Mai 2020) deutschlandweit insgesamt
- 128 Rudel
- 35 Paare und
- 10 Einzeltiere
erfasst. Die bestätigte Reproduktion belief sich auf 431 Welpen. Geht man von einer durchschnittlichen Rudelgröße (Erwachsene plus vorjährige Jungtiere, ohne heurige Welpen) von sechs Wölfen aus, macht das im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (105 Rudel, 41 Paare, 12 Einzeltiere und 395 Welpen) einen Anstieg der erfassten Gesamttierzahl um rund 15 Prozent.
Anstieg der Wolfsübergriffe um 40 Prozent
Gleichzeitig verzeichnete der DBBW zwischen den Auswertungsjahren 2018 und 2019 einen Anstieg der Wolfsübergriffe auf Weidetiere sowie der Anzahl der diesen Angriffen getöteten, verletzten und verschwunden Tiere um jeweils etwa 40 Prozent.
Der weit steilere Anstieg dieser Kurve im Vergleich zur Populationsentwicklung lässt den Schluss zu, dass immer mehr Wölfe ihre Beute in der Nähe des Menschen und in dessen Nutztierherden machen. Hier dürfte vor allem der Lerneffekt, dass vom Menschen keinerlei Gefahr droht, eine zunehmende Rolle spielen. Dem soll mit einer Bejagung und Vergrämung Einhalt geboten werden.
Jäger sorgen sich um Haftbarkeit
Bei den Jägern sorgt der niedersächsische Gesetzesänderungsantrag nicht nur für Begeisterung. Zwar begrüßen viele eine Kontrolle der wachsenden Bestände.
In Online-Foren äußerten einige aber auch ihre Bedenken, dass Jagdpächter (analog zu Schäden, die durch Schalenwild verursacht werden) bei Rissen finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnten. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht bislang für Beutegreifer keinerlei gesetzliche Bestrebungen.
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