Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat im Urteil zum geschossenen Wolf Berufung eingelegt. Der Fall wird nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt.
Das Amtsgericht hatte den niederländischen Jäger, der während einer Drückjagd in Brandenburg im Januar 2019 einen Wolf geschossen hatte, vor einer Woche freigesprochen. Bei dem Prozess handelt es sich um das erste Verfahren in der deutschen Justizgeschichte, bei dem sich ein Jäger wegen eines Wolfsabschusses verantworten musste. Das Urteil könnte deshalb richtungsweisend für künftige Fälle sein.
Wolfsabschuss: Jäger brauchen Rechtssicherheit
Auf jagderleben.de schreibt Rechtsanwalt Christian Teppe dazu:
"Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch auf sich warten lässt, hatte die Staatsanwaltschaft nur eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam einzulegen. Damit war zu rechnen; denn die Strafverfolgungsbehörden – auch die anklagende Staatsanwaltschaft - benötigt Rechtssicherheit. Diese brauchen auch Jägerinnen und Jäger, die in der Zukunft mit ähnlichen Situationen konfrontiert sein könnten.
Da das Urteil, nicht nur aus jagender Strafverteidigersicht, nachvollziehbar und rechtlich völlig begründet ist, gehen wir davon aus, dass das Urteil der Berufung standhalten wird. Eine sachliche Begleitung des Prozesses, fernab von Polemik und Siegestaumel, dürfte der Jägerschaft gut zu Gesicht stehen und zeigen, dass sich die Jäger - im Gegensatz zu Anderen - auf dem Boden des Gesetzes bewegen und Tag für Tag ihre Verfassungstreue unter Beweis stellen."
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