Situation außerhalb der Förderkulisse
Der Landkreis Vechta zählt derzeit nicht zur so genannten Förderkulisse. Solange der Kreis dort nicht aufgenommen ist, erhalten gewerbliche Schafhalter kein Geld für Maßnahmen zum Schutz ihrer Herden (stärkere Zäune, Hütehunde, etc.). Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderkulisse ist jedoch die positive DNA-Analyse.
Auch eine Entschädigung für Wolfsrisse und Folgeschäden (Verlammen, Tierarzt- und Tierkörperbeseitigungskosten) gibt es nur mit DNA-Nachweis, oder wenn der
Wolf "aufgrund der Spurenlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" als Täter anzunehmen ist.
Situation innerhalb der Förderkulisse
Anders die Situation für gewerbliche Schafhalter innerhalb der Förderkulisse: Hier fördert das Land vorbeugende Maßnahmen. Kommt es ein Jahr nach Aufnahme zu einem Wolfsriss, erhalten Tierhalter allerdings nur dann eine Entschädigung, wenn sie vorab als wirksam eingestufte Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
Für nachweislich vom Wolf verursachte Schäden erhalten auch Hobbyhalter eine Entschädigung, so das Umweltministerium.
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