Im Juli 2014 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro an 21 Wursthersteller wegen illegaler Preisabsprachen. Über ein Drittel der Strafe entfiel auf zwei Unternehmen, die Clemens Tönnies gehörten. 70 Millionen Euro wurden der Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG auferlegt, 50 Millionen Euro der Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG in Bremen. Beide Unternehmen waren Teil der Zur-Mühlen-Gruppe, die der Privatperson Clemens Tönnies, nicht jedoch dem Tönnies-Konzern, gehörte.
Kartellamt ohne Adressat für Bußgeldbescheid
Wie das Bundeskartellamt jetzt erklärte wurde nun das Bußgeldverfahren gegen die zwei Gesellschaften Böklunder Plumrose sowie die Könecke Fleischwarenfabrik eingestellt. Der Grund: Der Inhaber Clemens Tönnies hatte sich eine Gesetzeslücke zu Nutze gemacht. Er übertrug die beiden Gesellschaften nach der Entscheidung des Kartellamts auf andere Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe. Anschließend waren die Gesellschaften im Handelsregister gelöscht worden.
„Die erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio. Euro sind infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden“, erklärte das Kartellamt in ihrer Pressemitteilung.
Die 'Wurst-Lücke' soll geschlossen werden
Das deutsche Recht macht’s möglich: Laut aktueller Rechtslage kann der Mutterkonzern für seine Gesellschaften, die im Handelsregister erloschen sind nicht zur Kasse gebeten werden. Mit der Löschung gibt es keinen offiziellen Adressaten für den Bußgeldbescheid. Der Fall Tönnies geht vermutlich mit dem Begriff „Wurst-Lücke“ in die Geschichte ein.
Um weitere Verluste zu vermeiden und die 'Wurst-Lücke' zu schließen, hat das Bundeskartellamt eine Kartellrechtnovellierung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits verabschiedet. Dazu schreibt das Kartellamt: "Dadurch wird eine Unternehmensverantwortlichkeit eingeführt, die sich am europäischen Vorbild orientiert. Nur wenn auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen müssen, können die Wirkungen von Sanktionen gegenüber Großunternehmen gesichert und Umgehungslösungen verhindert werden.“
Quelle: Bundeskartellamt
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