Sie sehen das Ziel des sogenannten Nagoya-Protokolls, die biologische und genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu steigern, durch die beschlossene Umsetzung in europäisches Recht klar verfehlt. "Die entsprechende EU-Verordnung ist überbürokratisch, schränkt den Zugang zu und die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen vor allem für die Pflanzenzüchtung ein und geht weit über die im Nagoya-Protokoll niedergelegten Grundsätze hinaus", erläutert Stephanie Franck, Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP), für die Branche die Klage gegen den Rechtsakt.
Franck betont in einer Mitteilung des Verbandes, dass der mit dem Nagoya-Protokoll angestrebte faire Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nutzern genetischer Ressourcen voll zu unterstützen sei. Die EU Verordnung biete hier allerdings keine praktikablen Lösungen. Ein echter Vorteilsausgleich könne nur stattfinden, wenn die züchterische Nutzung nicht durch überbordende Bürokratie verhindert werde. Züchtung benötige eine Speziallösung, da die Nutzung genetischer Ressourcen in der Züchtung nicht mit der anderer Branchen wie der Pharmaindustrie vergleichbar sei.
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