Die Vereinbarung, die der Bundesrat am 16. Dezember beschloss, dient dem Austausch von Bodenwissen und -informationen, etwa zur Harmonisierung der Datenerfassung und der Qualitätskontrolle. So könnten die EU und die Schweiz ihre Ressourcen effizient einsetzen, und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sei gewährleistet, hielt der Bundesrat fest.
Von gemeinsamem Interesse sei zudem die Forschung und Entwicklung von neuen Modellierungstechniken und Indikatoren sowie die Analyse von Szenarien im Zusammenhang mit den wichtigsten Gefahren für den Boden: Erosion, Verdichtung, Verlust der organischen Substanz, Versiegelung, Hangrutschungen, Verschmutzungen und Verlust der Biodiversität. Die Vereinbarung ergänzt die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der Umweltbeobachtung. (pd)
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