
Worauf es heute ankommt
Doch die Anforderungen sind inzwischen deutlich gestiegen. Voraussetzung ist die Anlage eines Rückegassensystems, das das gesamte Bestandsleben überdauert. Die vorausschauende Planung sollte deshalb die folgenden Aspekte berücksichtigen:
Einmündung der Gassen in die Forststraße möglichst senkrecht, damit nach beiden Seiten ausgefahren werden kann (im Bestand geländeabhängig auch diagonal).
Gassenabstände von 20 m haben sich bewährt, da die Kranreichweite von Harvester oder Rückezug max. 10 m zu beiden Seiten beträgt.
Gassen immer in Falllinie des Hanges anlegen, damit möglichst keine Querneigung beim Befahren durch die Maschinen entsteht.
Gassenbreite ca. 4 m, sonst sind Rückeschäden vorprogrammiert.
Dauerhafte Kennzeichnung der Randbäume mit weißer Langzeitfarbe.
Günstigster Zeitpunkt für die Anlage des Rückegassennetzes ist wenige Jahre vor der ersten Durchforstung; damit bleibt die Bestandsstabilität am ehesten erhalten.
Soweit die Theorie; oft genug stehen Förster jedoch vor der Aufgabe, eine Erstdurchforstung in 70- oder 80-jährigen Nadelholzbeständen durchzuführen. Hier ist nun Fingerspitzengefühl gefragt - Neuanlage einer Feinerschließung zusammen mit einem schwachen Eingriff in die herrschende Bestandesschicht. Hier sind vitale unterständige Bäume und möglichst alle Laubgehölze zu erhalten, da sie die Stabilität des Waldes erhöhen. Das Auszeichnen der Rückegassen und des Bestandes sollte grundsätzlich zweifarbig erfolgen, um den manuellen Holzschlägern oder Harvesterfahrern die Orientierung auf der Fläche zu erleichtern.
Rückegassen belassen
Bei der Neuanlage von Forstkulturen unter dem Schutz eines Altbestandes sollten die Rückegassen nicht mehr bepflanzt werden. Auf diesen Gassen wird das Kronenmaterial der zuvor gefällten Bäume abgelegt, damit es bei Bodenbearbeitung und Pflanzung nicht stört. Dort wachsen dann Birken, Weiden und andere Weichlaubhölzer und werden vor der nächsten Benutzung der Rückegasse - bei Nachlichtung des Altbestandes nach zirka sieben bis zehn Jahren - wieder entnommen.