
Hintergrund ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten besonders umweltsensible Dauergrünlandflächen ausweisen müssen. Auf diesen Flächen besteht im Rahmen des Greening ein striktes Verbot von Umnutzung und Pflügen.
Kanonen auf Spatzen
Eine solche Verschärfung der Schutzgebietsregelungen wäre besonders für die Grünlandbauern in Marsch- und Küstenregionen nicht akzeptabel, sagt der Landvolkverband. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", kommentiert Landvolkvizepräsident Heinz Korte diese Pläne. Selbst aus naturschutzfachlicher Sicht lässt sich lediglich für einen kleinen Anteil des gesamten Areals ein derart starker Einschnitt in die unternehmerische Freiheit der Landwirte rechtfertigen, meint Korte. "Die betroffenen Landwirte empfinden so weit reichende Verbote als enteignungsgleichen Eingriff in ihr Eigentum", gab er die Stimmung unter den betroffenen und nach Bekanntwerden der Pläne entsprechend aufgebrachten Landwirten wieder. In Niedersachsen dürften nach Schätzungen des Landvolkes etwa 150.000 ha landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden betroffen sein.
Ertragreiche Standorte
Es handelt sich zumeist um sehr ertragreiche Standorte im Einzugsbereich der Fluss- und Küstenmarschen aber auch anderen Gebieten, die den Landwirten im Gegenzug hohe Ausgaben unter anderem für Grundsteuer oder die Gewässerunterhaltung abverlangen. Selbst zum Zwecke der Grünlanderneuerung, wie sie auch jeder Gartenbesitzer gelegentlich seinem Rasen angedeihen lässt, dürfte ein Landwirt nach den Plänen des Bundes dort keine Bodenbearbeitung vornehmen. Er müsste damit zugleich auf jeglichen Zuchtfortschritt durch die Wahl neuer Ansaatmischungen verzichten.
Das Landvolk Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang an die Versprechen von Politik und Administration bei der Ausweisung der Schutzgebiete: Danach sollte die bisherige landwirtschaftliche Nutzung nicht eingeschränkt werden.
"Unsere Landwirte wollen hier kein Grünland in Ackerland umwandeln", betont Korte. Den Betriebsleitern müsse aber Flexibilität bei ihrem Grünlandmanagement erhalten bleiben. Dazu zählt auch die Möglichkeit, auf einzelnen Flächen zur Ackernutzung überzugehen und dafür in gleichem Umfang auf vorherigen Ackerflächen neues Grünland anzulegen.