Niedersachsen hat erstmals Weinbaurechte erhalten. Das Bundesland wird damit formal zum Weinanbaugebiet. Die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigte zehn Antragstellern insgesamt rund 7,6 Hektar für Rebpflanzungen. Das teilte das niedersächsische Agrarministerium jetzt mit. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung wie etwa beim Champagner sei damit jedoch nicht verbunden, stellte das Bundeslandwirtschaftsministerium klar.
Die neuen Weinbauflächen befinden sich in den Landkreisen Göttingen, Landkreis Lüneburg, Landkreis Oldenburg, Landkreis Schaumburg, Region Hannover, Landkreis Ammerland, Landkreis Osnabrück und Landkreis Friesland.
Nach einer Reform der EU-Weinmarktregelung hatte die Bundesrepublik bis Ende März dieses Jahres Genehmigungen für neue Anbauflächen ausgeschrieben. Diese Regelung erlaubte bisher nur den hobbymäßigen Anbau von maximal bis zu 99 Weinreben.