Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschein im Landkreis Märkisch-Oderland, der am 30. September amtlich festgestellt wurde, werden die sogenannten Restriktionszonen in Brandenburg jetzt vergrößert. Das jetzt festgelegte sogenannte gefährdete Gebiet hat eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern.
Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, den Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse gebilligt.
Es gibt nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet. Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt nun Frankfurt (Oder).
Das gefährdete Gebiet wurde auf 2.200 qkm ausgeweitet

Die von der Änderung des Seuchengebietes betroffenen Landkreise und kreisfreie Stadt werden ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen jetzt entsprechend anpassen.
Mit diesen Allgemeinverfügungen werden auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sowie zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation angeordnet.
Das erste Kerngebiet um die Fundorte bei Sembten im Landkreis Spree-Neiße und nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree hat eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern. Das zweite Kerngebiet um den Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Fläche von rund 45 Quadratkilometern.
Das jetzt festgelegte Seuchengebiet (sogenanntes gefährdete Gebiet) hat eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern.
Landwirte sind unmittelbar betroffen

Für die Betriebe im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone ist es wie im Lockdown, hatte der brandenburgische Agrarminister Vogel vor einigen Tagen gesagt. Für Schweine aus dem gefährdeten Gebiet besteht ein Verbringungsverbot. Auch Schweinehalter außerhalb des gefährdeten Gebiets hatten zuletzt große Schwierigkeiten, dass einige Schlachtunternehmen Schweine aus Brandenburg ablehnen.
Im gefährdeten Gebiet dürfen außerdem keine Felder abgeerntet und bestellt werden. Vorigen Freitag hatten die Brandenburger Veterinärbehörden die ersten Felder in der Pufferzone zur Bestellung von Wintergetreide frei gegeben. Erst wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, durften die Landwirte sie unter genauen Vorschriften wieder nutzen.
Zuvor mussten die Felder von behördlich eingesetzten Personen auf tote oder kranke Wildschweine vollständig abgesucht werden.
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