Die BayWa AG, München und das Bundeskartellamt haben sich darauf geeinigt, das im März 2015 eröffnete Kartellverfahren zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln zu beenden. Nach eigenen Angaben erklärte sich der Münchener Handelskonzern bereit, zum Ausgleich eine Summe von bis zu 68,6 Mio. Euro zu zahlen. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen noch reduzieren.
Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 bei dreizehn Anbietern von Pflanzenschutzmitteln und einem Verband dem Verdacht auf illegale Preisabsprachen beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Die BayWa arbeitete dabei nach eigener Darstellung mit dem Bundeskartellamt vollumfänglich zusammen. Nun akzeptierte das Unternehmen „nach reiflicher Abwägung“ das Settlement, um Rechtssicherheit herzustellen und die Interessen der Aktionäre zu schützen.
BayWa: Den Kunden entstand kein Schaden
Der BayWa zufolge wird die Belastung des Jahresergebnisses 2019 aus dieser Einigung mit dem Kartellamt durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen. Der Vorstand geht weiterhin von einer Ergebnissteigerung 2019 im Vergleich zu 2018 aus.
Nach Darstellung des Handelskonzern erlitten die Kunden im Zusammenhang mit diesem Verfahren keinen wirtschaftlichen Schaden. Dies sei, so die BayWa, auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte, sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen.
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