Nach sorgfältiger Prüfung habe das Kartellamt keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss von Beiselen und ATR, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde prüfte vor allem die Wettbewerbslage im Großraum Rostock. In Mecklenburg-Vorpommern haben beide Handelsunternehmen eine starke Marktposition im Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln.
Allerdings sieht das Kartellamt dort genug ähnlich starke Wettbewerber am Start wie etwa die HaGe Nord und Ceravis. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der existierende intensive Wettbewerb durch das Vorhaben erheblich eingeschränkt werde, so Mundt.
Kumulierter Umsatz von über 2 Milliarden Euro
Nach Angaben der Bundesbehörde ist ATR schwerpunktmäßig im Agrar-Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Brandenburg aktiv, während Beiselen deutschlandweit im Agrar-Großhandel tätig ist und ein Netzwerk an Standorten in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Einzelhandelsgeschäft unterhält.
Die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg, und die Beiselen Holding GmbH, Ulm, wollen ihre Aktivitäten unter einer gemeinsamen Holding zusammenlegen. Beiselen ist ein privater Agrarhändler mit fast 1,3 Mrd. Euro Umsatz (2019). ATR ist ein Familienunternehmen, das 2019 etwa 800 Mio. Euro Umsatz erzielte.
RWZ und Raiwa ordnen ihre Pläne neu
Wie die Bonner Wettbewerbshüter heute außerdem bekanntgaben, haben die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln (RWZ), und die Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (Raiwa), die Anmeldung ihres geplanten Fusionsvorhabens nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt am 28. Dezember 2020 zurückgenommen. Die Parteien wollten das Vorhaben umstrukturieren und seien darüber im Gespräch mit dem Bundeskartellamt.
RWZ und Raiwa hatten im April vergangenen Jahres eine Kooperation in ausgewählten Geschäftsbereichen angekündigt.
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