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UTP-Richtlinie

Bundesbehörde ermittelt wegen unfairer Handelspraktiken gegen den LEH

Lebensmitteleinzelhandel
am Donnerstag, 17.03.2022 - 05:15 (Jetzt kommentieren)

Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anhängig. Es geht um unfaire Handelspraktiken gegenüber den Lieferanten.

Erst seit dem Sommer 2021 ist die Bundesbehörde BLE dafür zuständig, das Verbot unlauterer Handelspraktiken in Deutschland durchzusetzen. Es dauerte nur wenige Wochen, bis die Bonner Beamten ein erstes Verfahren einleiten mussten. Aufgrund konkreter Hinweise sind mittlerweile weitere Verfahren hinzugekommen. Die Ermittlungen dauern an.

Wie viele Verfahren offen sind und gegen welche Unternehmen sich der Verdacht richtet, darüber gibt der erstmals von der BLE vorgelegte Tätigkeitsbericht allerdings keine Auskunft.

BLE ist für den Schutz von Landwirten und Ernährungsindustrie zuständig

Hintergrund der Ermittlungsverfahren ist die EU-Richtlinie gegen unlautere Praktiken des Einzelhandels (UTP-Richtlinie). Sie wurde von der EU am 17. April 2019 erlassen, um Landwirte und Ernährungsindustrie besser vor der Verhandlungsmacht des hoch konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels zu schützen.

In Deutschland wurde die BLE mit dieser Aufgabe beauftragt. Das regelt das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz vom 9. Juni 2021.

Ein fairer Umgang miteinander ist das Ziel

Eiden BLE

BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden will aber nicht nur auf Abschreckung und Sanktionen setzen. Missstände könnten auch durch einen modernen, kooperativen Regulierungsansatz beseitigt werden, sagte Eiden anlässlich der Vorlage des Tätigkeitsberichts 2021.

Es sei ein besonderes Anliegen, die Unternehmen durch Dialog und Orientierungshilfen bei der Anwendung des Gesetzes zu unterstützen und sie für einen fairen Umgang innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu gewinnen, so der Behörden-Chef.

Was ist 2022 geplant?

Die BLE will auf Unternehmen zugehen und Marktteilnehmer in verschiedenen Branchen und auf allen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu ihren Erfahrungen mit unlauteren Handelspraktiken befragen. Das Informations- und Kommunikationsangebot zu unlauteren Handelspraktiken soll aktualisiert und ergänzt werden.

Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines Systems, über das Hinweise zu unlauteren Handelspraktiken vollständig anonym online übermittelt werden können.

Die Übergangsfrist für alte Lieferverträge endet

Die BLE weist darauf hin, dass am 8. Juni dieses Jahres die Übergangsfrist für alte Lieferverträge endet. Ab diesem Datum müssen alle Lieferverträge den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das bedeutet, umsatzstärkere Käufer müssen gegenüber ihren kleineren Lieferanten die „schwarzen Klauseln“ und „grauen Klauseln“ beachten. Konkret gilt zum Beispiel:

  • Der Lebensmitteleinzelhandel mündlich geschlossene Lieferverträge auf Verlangen schriftlich bestätigen.
  • Zahlungsziele von über 60 Tagen dürfen nicht mehr vereinbart werden.
  • Bei verderblichen Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen lautet das Zahlungsziel höchstens 30 Tage.
  • Lieferungen verderblicher Erzeugnisse dürfen zudem nicht kurzfristig abbestellt werden.
  • Des Weiteren dürfen Listungsgebühren nur noch für Produkte vereinbart werden, die neu auf den Markt kommen.

Alle Verträge und Liefervereinbarungen, die seit Inkrafttreten des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz am 9. Juni 2021 neu geschlossen wurden, müssen die Vorgaben des Gesetzes schon jetzt einhalten.

 

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