In den Jahren 2021 und 2022 soll die Milchmenge der genossenschaftlichen Milchviehhalter nur um 1,3 Prozent pro Jahr wachsen dürfen. Für 2019 und 2020 hatte das Unternehmen bei der Einführung der verbindlichen Wachstumsrate noch eine Obergrenze von 1,5 Prozent festgelegt.
Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber agrarheute erläuterte, gilt die Begrenzung für alle Mitglieder der Genossenschaft mit Ausnahme von Lieferanten, die Spezialmilch erzeugen wie zum Beispiel die sogenannte PlanetProof-Milch oder nordholländische Milch für herkunftsgeschützte Käsespezialitäten.
Überlieferer verlieren 10 Cent pro kg Milch
Die Milcherzeuger von FrieslandCampina spüren die Wachstumsfesseln bisher nicht. Weil die tatsächliche Anlieferung die gewünschte Wachstumsrate noch nicht erreicht hat, wurden die Sanktionsmechanismen bis jetzt nicht ausgelöst. Der Mitgliederrat der Genossenschaft hatte der Änderung der Milchgeldordnung im Dezember 2018 zugestimmt.
Falls das gesamte Milchangebot das vereinbarte Wachstum zuzüglich des Spielraums durch aussteigende Betriebe und Unterlieferer jedoch überschreiten sollte, erhalten Betriebe, die ihre individuelle Liefermenge überziehen, einen Abzug vom Milchgeld in Höhe von 10 Cent pro kg für die zusätzlich gelieferte Milch.
Weltmarktprognosen entscheiden
Die gebilligte Wachstumsrate für die Milchmenge lässt FrieslandCampina unter Beteiligung der Universität Wageningen festlegen und regelmäßig überprüfen. Dabei schätzen Fachleute die Entwicklung der weltweiten Nachfrage nach Molkereiprodukten anhand von Daten der FAO und der Europäischen Kommission voraus.
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