Die Grünen haben einen Antrag im Bundestag eingebracht. Damit wollen sie die Bundesregierung auffordern, in Brüssel dafür einzutreten, dass der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) auch künftig seinen Lieferanten vorschreiben darf, Umweltschutz- und Tierschutznormen einzuhalten, die strenger sind als die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Hintergrund ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Die EU-Behörde will Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor der Übermacht des Einzelhandels schützen. Dazu sollen bestimmte unlautere Handelspraktiken verboten werden, etwa lange Zahlungsziele oder kurzfristige Stornierungen.
Grüne sehen das Verbraucherinteresse in Gefahr
Nach Auffassung der Grünen ist das Ziel der Kommission, die Verhandlungsposition vor allem der Landwirte zu stärken, notwendig und begrüßenswert.
Einige mittlerweile durch das Europäische Parlament unterbreiteten Änderungswünsche zu der Richtlinie hätten mit diesem ursprünglichen Ziel jedoch nichts zu tun. Sie versuchten vielmehr, den Kommissionsvorschlag zu nutzen, um gänzlich andere Interessen durchzusetzen, argwöhnen die Grünen.
Sie meinen, das EU-Parlament wolle es dem Handel unmöglich machen, von seinen Liefereranten übergesetzliche Umwelt- und Tierschutzstandards einzufordern. Das missachte aber den Wunsch zahlreicher EU-Bürger, Produkte mit höheren Auflagen zu kaufen. Darum soll sich die Bundesregierung gegen die vom Parlament eingebrachten Änderungen einsetzen.
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