Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Kartell beim Pflanzenschutz: Hat der Handel die Bauern abgezockt?

Pflanzenschutz-Selbstfahrer auf einem Acker
am Freitag, 10.01.2020 - 11:53 (1 Kommentar)

Der Agrarhandel muss hohe Bußgelder für angebliche Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln zahlen. Doch das vermeintliche Kartell ist eine Fiktion. Ein Kommentar.

Das Bundeskartellamt in Bonn

Fast 20 Jahre lang, nämlich von 1997 bis 2015, sollen die führenden Großhändler die Preise für Pflanzenschutzmittel illegal abgesprochen haben. Das sagt das Bundeskartellamt und verhängt drastische Bußgelder.

Branchenprimus BayWa ist mit 68,6 Mio. Euro dabei. An zweiter Stelle folgt die Agravis Raiffeisen AG mit 43,7 Mio. Euro. Die Raiffeisen Waren GmbH in Kassel kommt mit 3,7 Mio. Euro davon.

Andere Großhändler sind noch in den letzten Verhandlungen mit den Bonner Wettbewerbshütern. Insgesamt werden schätzungsweise fast 200 Mio. Euro in die Staatskasse fließen. Zahlen müssen genossenschaftliche Großhändler ebenso wie private. Auslöser war ein „Whistleblower“, der das Verfahren gegen ein rundes Dutzend Unternehmen und den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) im März 2015 ins Rollen gebracht hatte.

Eine Preisliste macht noch kein Kartell

Hat der Agrarhandel die Bauern also jahrelang abgezockt beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln? Haben sich selbst die Genossenschaften, die doch den Landwirten gehören, prächtig auf Kosten ihrer Eigentümer bereichert? Koordinierte der DRV gar das Pflanzenschutzkartell?

Der Verdacht liegt nah. Die Vorstände und Geschäftsführer werden wohl kaum zweistellige Millionenbeträge abdrücken, wenn sie nicht schuldig wären, sagt sich der Außenstehende.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn das Kartellamt bittet die Großhändler für ein Verhalten zur Kasse, das jahrzehntelang gängige Praxis war: die „grüne Liste“.

Jeder Landwirt kennt sie. Alljährlich werden darin die verfügbaren Pflanzenschutzmittel einschließlich Wirkstoffen, Gebinden, Gefährdungsklassen und – ja, auch Preisen aufgeführt. Doch das war mitnichten ein Geheimdokument. Die Liste kursierte frei, die Fachpresse druckte sie auszugsweise ab. Niemand hat sich dabei was gedacht.

Das Kartellamt ist auf dem Holzweg

Die Preisempfehlungen waren zwar zwischen Industrie und Handel abgestimmt. Jeder Praktiker weiß aber auch: Diese Kurse waren nicht mehr als eine Orientierung. Keiner hat sie wirklich bezahlt. Das Feilschen um Rabatte und individuelle Sonderpreise fing ab diesem Niveau erst an.

Aus der Existenz der Liste eine illegale Preisabsprache zu konstruieren, ist juristisch vielleicht korrekt. Gemessen am alltäglichen wirtschaftlichen Handeln ist das Kartellamt jedoch – wieder einmal – auf dem Holzweg. Der Fall erinnert fatal an die Entscheidung aus dem Jahr 2012, die zeitnahe Veröffentlichung von Milchauszahlungspreisen zu untersagen. Die Markttransparenz schade den Milchviehhaltern, hieß es damals. Doch das ist realitätsfremd. Die Preisinformation hilft den Bauern doch gerade, sich über die Leistung der Molkereien zu informieren.

Agravis wird rote Zahlen schreiben

Das Verfahren gegen den DRV in Sachen „gürne Liste“ hat das Kartellamt nun eingestellt. Für die zahlungspflichtigen Unternehmen sind die Bußgelder aber harter Tobak. Der BayWa-Vorstand geht trotz der Belastung zwar von einer Ergebnissteigerung gegenüber 2018 aus. Für den Ausgleich werden aber Sondererträge aus einmaligen Beteiligungsverkäufen herhalten müssen.

Die Agravis dürfte das Geschäftsjahr 2019, in dem das Bußgeld ergebniswirksam wird, sogar mit einem Verlust von 15 Mio. bis 18 Mio. Euro abschließen. Klarheit wird Ende März bestehen, wenn der Bilanzabschluss vorliegt. Bisher war ein positives Vorsteuerergebnis von rund 10 Mio. Euro erwartet worden. Die Aktionäre werden wahrscheinlich auf eine Dividende verzichten müssen.

Koalition sollte den rechtlichen Rahmen aufeinander abstimmen

Insider gehen davon aus, dass die Bußgelder für das eine oder andere Handelsunternehmen sogar existenzbedrohend werden könnten. „Der Strukturwandel im Agrarhandel wird sich dadurch auf jeden Fall beschleunigen“, sagt ein Genossenschaftsvorstand gegenüber agrarheute. Das wird den Wettbewerb auf lange Sicht nicht stärken.

Es wird Zeit, dass sich CDU/CSU und SPD an ihren Koalitionsvertrag erinnern: Sie haben versprochen, Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht zu schaffen. Höchste Zeit, dass die Koalition diese Ankündigung umsetzt.

Kommentar

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...