Tönnies reagierte mal wieder blitzschnell: Das Bundeskabinett hatte am 29. Juli 2020 gerade erst den Gesetzentwurf zu einem „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ gebilligt, wonach großen Schlachtbetrieben ab 2021 der Einsatz von fremden Arbeitern verboten werden soll. Und noch am selben Tag meldete Tönnies beim Bundeskartellamt an, die Lazar GmbH und die TL-Lazar GmbH zu kaufen, um deren rund 350 Arbeitnehmer künftig sowohl im eigenen Betrieb einzustellen als auch an Dritte vermitteln zu können.
Das Kartellamt gab die Übernahme nun nach kurzer Prüfung frei, allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung.
Lazar beschäftigt spezialisierte "Zerleger" aus Südosteuropa
Tönnies ist in Deutschland das mit Abstand führende Unternehmen der Schlacht- und Fleischindustrie. Die Lazar-Gruppe hat bisher Werkverträge mit Herstellern von Fleisch- und Wurstwaren, unter anderem auch Tönnies, für bestimmte Schlachtarbeiten abgeschlossen.
Zur Erfüllung dieser Werkverträge setzt das Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer ein. Dabei handelt es sich um speziell für die Arbeit in Schlachtbetrieben ausgebildete Arbeitskräfte, sogenannte „Zerleger“, die ganz überwiegend aus Südosteuropa stammen. Lazar organisiert den Arbeitskräfte-Transfer in die verschiedenen Betriebe.
Keine Übernahme zum Nachteil mittelständischer Wettbewerber
Ursprünglich wollte Tönnies nun beide Lazar-Gesellschaften zukaufen. Damit hätte der Konzern sowohl die spezialisierten Arbeitskräfte übernommen, die bislang bereits in Tönnies Betrieben eingesetzt wurden, als auch jene, die bislang in Betrieben von mittelständischen Wettbewerbern von Tönnies tätig waren.
Damit hätte Tönnies seine eigene Marktposition zum Nachteil der Konkurrenten weiter stärken können, so das Kartellamt. Nachdem die Bonner Wettbewerbshüter diese Bedenken geltend gemacht haben, wurde die ursprüngliche Anmeldung zurückgenommen. Das Übernahmevorhaben beschränkt sich nun auf die Lazar GmbH und damit auf diejenigen Arbeitskräfte, die bisher schon bei Tönnies selbst eingesetzt sind.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, durch die Begrenzung der Übernahme auf Arbeitnehmer, die bisher schon bei der Tönnies-Gruppe selbst eingesetzt wurden, werde eine Verstärkung der Tönnies-Gruppe zu Lasten mittelständischer Wettbewerber von vornherein ausgeschlossen.
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