Das Bundeskartellamt hat heute (21.4.) den Erwerb von 19 Landhandels-Standorten der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ), Köln, in Hessen, Thüringen und Sachsen durch die Raiffeisen Waren GmbH (RaiWa), Kassel, freigegeben. Im Gegenzug wird Kassel den wesentlichen Teil ihres Bedarfs an Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmitteln über die RWZ beziehen.
Außerdem dürfen die beiden Hauptgenossenschaften ein Gemeinschaftsunternehmen für den Großhandel mit Getreide und Ölsaaten gründen. Das neue Unternehmen wird Raiffeisen AgriTrading Rhein-Main GmbH & Co. KG heißen. Die Erfassung von den Landwirten bleibt getrennt, vermarktet wird die Ware aber gebündelt.
Nach eigenen Angaben rechnen die Unternehmen in Kürze mit der Zustimmung der Aufsichtsräte. Ab dem 1. Juni 2021 soll die Kooperation greifen.
Damit rücken zwei weitere große Agrarhändler in Deutschland eng zusammen. Erst im Januar hatte das Kartellamt eine Fusion der Agrarhändler ATR und Beiselen genehmigt.
Erfolg im dritten Anlauf
Wie das Kartellamt mitteilte, hatten RWZ und RaiWa zunächst im Juli 2020 die Gründung von drei Gemeinschaftsunternehmen angemeldet. Diese Anmeldung sei aber wegen der Unvereinbarkeit der gemeinsamen Kontrolle mit dem genossenschaftsrechtlichen Förderprinzip Ende August 2020 wieder zurückgenommen worden.
Im Anschluss daran wurde ein modifiziertes Vorhaben angemeldet. Danach wollten RWZ und RaiWa die Gemeinschaftsunternehmen wechselseitig allein kontrollieren.
Gegen dieses Vorhaben meldete die Behörde nach einem vertieften Hauptprüfverfahren wettbewerbliche Bedenken an. In der Folge zogen RWZ und RaiWa auch diese Anmeldung Ende Dezember 2020 zurück. Im dritten Anlauf erhielt das umstrukturierte Kooperationsvorhaben nun die Zustimmung der Wettbewerbshüter.
Mundt: Unternehmen haben wettbewerbliche Bedenken ausgeräumt
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, erläuterte: „Die Unternehmen hatten ursprünglich geplant, künftig enger zusammenzuarbeiten und mehrere Gemeinschaftsunternehmen zu betreiben. Unsere Ermittlungen bei Wettbewerbern und Landwirten haben aber deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben den Wettbewerb auf den Agrarmärkten vor allem in Hessen erheblich behindert hätte. Die Unternehmen haben schließlich ihr Vorhaben angepasst und so unsere wettbewerblichen Bedenken ausräumen können.“
Wettbewerbliche Bedenken betrafen vor allem Hessen
Regionen, in denen sich die Aktivitäten der Unternehmen überschneiden, gibt es vor allem in Hessen und Thüringen. Dennoch hat das Kartellamt für Thüringen keine wettbewerblichen Bedenken. Trotz hoher Marktanteile der RaiWa in einzelnen Düngemittelmärkten gebe es starke Wettbewerber und die nachfragenden Landwirte seien durchaus bereit, den Händler je nach Angebotslage zu wechseln.
Dagegen hatte das Bundeskartellamt nach den Ermittlungen zunächst erhebliche wettbewerbliche Bedenken auf den Getreideerfassungsmärkten und den Märkten für den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Hessen, vor allem in den Regionen Vogelsberg und Hanau. Der hohe Marktanteilsabstand zu den übrigen Wettbewerbern, die Alleinstellung der RaiWa am Wasserumschlag am Hanauer Hafen und weitere Faktoren hätten eine sehr starke Position der RaiWa nach dem Zusammenschluss begründet.
Künftig zwei getrennte Erfasser am Hafen Hanau
Aufgrund dieser Bedenken haben die Parteien zugesagt, die Beteiligung der RWZ an der Raiffeisen Vogelsberg GmbH zu verkaufen. Käufer der Anteile ist nach Angaben der RWZ die Raiffeisen Warengenossenschaft Schlitz eG.
Außerdem soll der Hafenstandort Hanau zwischen RWZ und RaiWa aufgesplittet werden. Die beiden Teile müssen unabhängig voneinander betrieben werden. Landwirte sollen dadurch zwischen zwei Erfassern am Hafen wählen können. Die RaiWa verliert ihre bisherige Alleinstellung am Wasserumschlag.
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