Die Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro richten sich gegen die Unternehmen Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, und die Kartoffel-Kuhn GmbH, Frankenthal. Ihnen wirft das Kartellamt Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe vor.
Das Verfahren war vor genau fünf Jahren mit einer branchenweiten Durchsuchung eingeleitet worden. Auslöser war ein sogenannter Kronzeugenantrag.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, sagte heute anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung, die beteiligten Unternehmen hätten mindestens seit Anfang 2005 ihre wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise sei der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet worden.
Einheitliche Einkaufspreise abgesprochen
Nach Angaben des Kartellamtes zählt Böhmer zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland. Kuhn dagegen ist nur im südwestdeutschen Raum tätig. Zusammen waren sie die Hauptlieferanten der Metro-Gruppe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln.
Die Verantwortlichen der Unternehmen informierten sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln und einigten sich darauf, einen bestimmten, einheitlichen Rohwarenpreis der jeweils eigenen, internen Kalkulation des Angebotspreises gegenüber der Metro-Gruppe zugrunde zu legen.
Zudem bestand zwischen Böhmer und Kuhn Einvernehmen, bei der internen Kalkulation auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd gleiche Werte anzusetzen, wobei diese Werte – im Gegensatz zu den Rohwarenpreisen – grundsätzlich konstant waren.
Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig
Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung von anderen Lebensmitteleinzelhändlern wurden aus Ermessensgründen eingestellt.
Bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigte die Behörde, dass das Unternehmen Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen umfassend kooperierte. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden.
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