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KTG-Agrar-Pleite: Vergleich über Millionen-Forderung angestrebt

am Freitag, 31.08.2018 - 09:49 (Jetzt kommentieren)

Zwei Jahre nach der Insolvenz des Agrarkonzerns KTG-Agrar verhandelt das Hamburger Landgericht in einem Zivilprozess über Schadenersatz-Ansprüche gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte. Es läuft wohl auf einen Vergleich heraus.

Die Insolvenz des Agrarkonzerns KTG AG hat Mitarbeiter in zwei ostdeutschen Bundesländern getroffen. Nun folgt das juristische Nachspiel. In einem Zivilprozess gegen Vorstand und Aufsichtsrat geht es um Haftungsfragen - und voraussichtlich einen Vergleich.

KTG Agrar hatte 800 Mitarbeiter und mehr als 46.000 Hektar bewirtschafteter Fläche vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Insolvenzverwalter fordert 189 Millionen

Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus hat gegen acht Führungskräfte unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Organhaftung nach dem Aktiengesetz geklagt. Er fordert rund 189 Millionen Euro von den Beklagten. Er zeigte sich ebenso wie die Prozessgegner, die das Abweisen der Klage forderten, für einen Vergleich gesprächsbereit. Voraussetzung sei, mit den Versicherungen zu einer Lösung zu kommen.

Richterin findet deutliche Worte

Die Richterin machte zum Prozessauftakt deutlich, dass die ehemalige Führungsriege ihre Geschäftsprognosen für einen Zeitraum von zwei Jahren im voraus hätten erstellen sollen. «Es wurde ein großes Rad gedreht», sagte sie. Daher sei dieser Prognosezeitraum nicht abwegig. Es sei allen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern 2015 klar gewesen, dass Mitte 2016 Zinszahlungen für eine 2011 begebene, hochverzinsliche Anleihe fällig werden würden. Die Anleihe konnte damals mit fälligen 18 Millionen Euro Zinsen nicht bedient werden, woraufhin Insolvenz angemeldet werden musste.

Angeblich keine Krisenanzeichen

«Es gab keine Krisenanzeichen», machte ein Anwalt deutlich. Eine Insolvenz sei 2015 nicht erkennbar gewesen. Die Vorstände müssten sich darauf verlassen dürfen, dass ihre Wirtschaftsprüfer sorgfältig arbeiteten. Nach dem Insolvenzantrag hatten Wirtschaftsprüfer ihren Bestätigungsvermerk für die Bilanz über das Geschäftsjahr 2015 zurückgezogen. «Ein Vorstand muss keine Eierlegende Wollmichsau sein. Das ist überzogen», sagte der Anwalt und verwies außerdem darauf, dass KTG Agrar ein «komplexer Konzern» mit 150 Einzelgesellschaften gewesen sei.

Zwei-Jahres-Prognosen seien bei einem Agrarbetrieb «jenseits der Vertretbarkeit.» Die Richterin hielt entgegen, dass Vorstände und Aufsichtsräte verpflichtet seien, sich um ihre Aufgaben gemeinsam zu kümmern. Dass es für 2015 keine Mahnungen oder Zahlungsausfälle gab, sei durchaus ungewöhnlich, ergänzte sie. Die im Insolvenzverfahren aufgedeckten Gesamtschulden lagen bei 600 Millionen Euro.

10.000 Gläubiger

Zu den mehr als 10.0000 Gläubigern des Konzerns gehörten vor allem die Zeichner von zwei Anleihen über insgesamt nominal 342 Millionen Euro. Im Oktober 2016 beschlossen die Gläubiger, KTG Agrar abzuwickeln. Große Teile übernahm die Gustav-Zech-Stiftung aus Bremen.

Mit Material von dpa

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