Die KWS SAAT SE will ihre Rechtsform in KWS SAAT SE & Co KGaA ändern. Eine Änderung der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft geht damit nicht einher. Die Aktionäre der KWS SAAT SE werden automatisch Kommanditaktionäre der KWS SAAT SE & Co KGaA. Komplementärin der KGaA wird die KWS SE.
Sollten Vorstand und Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge final verabschieden und die Hauptversammlung am 14. Dezember zustimmen, wird der Formwechsel mit Eintragung in das Handelsregister voraussichtlich im Frühjahr 2019 vollzogen.
Darin haben die Familienaktionäre Büchting und Oetker die Mehrheit der Stimmrechte. Aufgabe der KWS SE ist die Geschäftsführung und damit die langfristige und strategische Steuerung der KWS SAAT SE & Co. KGaA.
Der Formwechsel hat weder die Auflösung der bestehenden Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten.
Aktiensplit wird vorbereitet
Insgesamt soll die Umwandlung laut KWS sicherstellen, dass die Führung von KWS auch bei einer Kapitalerhöhung mit Ausgabe neuer Aktien nach den bisherigen Werten fortgeführt wird. „Mit diesem Schritt stellen wir uns bestmöglich für weiteres Wachstum auf“, sagte KWS-Vorstandssprecher Hagen Duenbostel in Einbeck.
„Wir erhalten am Kapitalmarkt bessere Finanzierungsmöglichkeiten – etwa für Akquisitionen, um das KWS Portfolio sinnvoll zu erweitern. Zugleich bleibt die bewährte Unternehmenssteuerung durch unsere Kernaktionäre erhalten“, sagte Duenbostel.
Um die Liquidität der Aktie zu steigern, wird außerdem ein Aktiensplit im Verhältnis 1:5 vorbereitet, verbunden mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der KWS SAAT SE. An den Beteiligungsverhältnissen ergeben sich durch den Aktiensplit keine Änderungen. Die Aktionäre brauchen keine Zuzahlungen zu leisten.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.