Das bilaterale Abkommen schützt 100 europäische geografische Angaben in China und 100 chinesische in der EU vor Nachahmungen und widerrechtlicher Aneignung. Aus Deutschland sind Münchener und Bayerisches Bier auf der Liste sowie die Weinanbaugebiete Rheinhessen, Mosel und Franken. Geschützt werden auch beispielsweise Feta aus Griechenland, Grana Padano aus Italien und Steirisches Kürbiskernöl.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf EU-Seite bedarf der Vertrag der Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das Abkommen vor Ende 2020 in Kraft treten wird. Vier Jahre danach soll der Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet werden.
Wohlhabende Chinesen schätzen europäische Lebensmittel
EU-Agrarkommissar Phil Hogan sprach von einem Gewinn für beide Parteien. Das Abkommen stärke die Handelsbeziehungen, wovon sowohl die europäischen Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Verbraucher auf beiden Seiten profitierten.
China ist mit jährlichen Importen im Wert von 12,8 Mrd. Euro der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Die Volksrepublik ist ferner der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe, die 9 % des Ausfuhrwertes ausmachen.
Nach Einschätzung der EU-Kommission ist China ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke. Eine wachsende Mittelklasse finde zunehmend Geschmack an typischen, hochwertigen und echten europäischen Erzeugnissen.
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