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Wettbewerbsrecht

Pflanzenschutzkartell: Auch RWZ Köln akzeptiert Geldbuße

Lager mit Pflanzenschutzmitteln
am Freitag, 07.02.2020 - 13:13 (Jetzt kommentieren)

Die RWZ Köln hat sich mit dem Kartellamt im Verfahren gegen Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln auf eine Geldbuße verständigt.

Wie die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) gestern Abend mitteilte, wird das Verfahren einvernehmlich gegen die Zahlung von 4,0 Mio. Euro eingestellt. Die Genossenschaft entschloss sich zu diesem Schritt, um das Verfahren abzuschließen und Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.

Vorausgegangen waren fast 5jährige Untersuchungen des Amtes gegen 13 private und genossenschaftliche Agrarhändler wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen auf dem Großhandelsmarkt für Pflanzenschutzmittel. Insgesamt schloss das Kartellamt mit den beteiligten Unternehmen bis Mitte Januar Settlements im Umfang von 155 Mio. Euro. Die höchsten Strafen mussten die BayWa AG und die Agravis Raiffeisen AG mit 68,6 Mio. Euro und 43,7 Mio. Euro hinnehmen.

Settlement verhindert langwierige Verfahren

Ein Settlement ist ein Angebot des Kartellamtes, das es betroffenen Unternehmen ermöglicht, ein laufendes Verfahren aus Zeit-, Kosten- und Reputationsgründen einvernehmlich abzuschließen.

Dabei reflektiert der vereinbarte Bußgeldbetrag die Schwere des Vergehens, den Kooperationsbeitrag im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, lässt jedoch keine Schlussfolgerung auf einen entstandenen Schaden zu.

Kempkes sieht finanzielle Solidität der RWZ nicht erschüttert

Christoph Kempkes

Der RWZ-Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes erklärte: „Wir können jetzt einen Schlussstrich unter diese noch verbliebene Altlast ziehen."

Kempkes wies darauf hin, dass auch nach Angaben des Kartellamtes während des untersuchten Zeitraums in aller Regel keine Absprachen über Rabatte, sondern über rabattierfähige Bruttopreise getroffen worden seien.

„Deshalb meine ich, dass hier faktisch auf Seiten unserer Kundschaft kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sein kann“, sagte der Vorstandschef. Die Dimension der Buße hält Kempkes für vertretbar: „Natürlich tut so eine Buße weh; sie wird die RWZ in ihrer finanziellen Solidität aber nicht erschüttern.“

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