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Tierwohl

QM plus darf auf die Milchtüte: Kartellamt toleriert das Programm

Frau-Milchpackung-Supermarkt
am Dienstag, 29.03.2022 - 11:10 (Jetzt kommentieren)

Der Einführung des QM plus Programms für mehr Tierwohl in der Milcherzeugung steht nichts mehr im Wege. Das Bundeskartellamt toleriert die Einführung des Programms.

Die Branchenorganisation Milch kann das neue Label QM+ einführen. Das Bundeskartellamt hat keine „durchgreifenden Bedenken“ gegen das Programm, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, weist allerdings darauf hin, dass seine Behörde den verbindlichen Tierwohlaufschlag nur für die erste Phase bis 2024 toleriere. Danach müsse laut Mundt neu evaluiert werden, „inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können.“

Zentrale Elemente des Programms sind die Einführung eines Labels für Produkte, die die Tierwohl-Kriterien des QM+-Programms erfüllen sowie die Finanzierung der anfallenden Mehrkosten mittels eines sogenannten Tierwohlaufschlages für die Erzeuger.

Ist die Teilnahme an QM plus für Milcherzeuger freiwillig?

Ja, die Teilnahme am QM+-Programm ist für Milcherzeuger, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen freiwillig. Die Milcherzeuger sollen durch finanzielle Anreize in die Lage versetzt werden, die erhöhten Anforderungen des QM+-Programms umzusetzen.

Die Lebensmitteleinzelhändler sollen dazu an die Molkereien einen Tierwohlaufschlag für solche Milchprodukte zahlen, die die QM+-Kriterien erfüllen. Die Molkereien zahlen diesen Tierwohlaufschlag wiederum an die teilnehmenden Milcherzeuger aus.

Wie wird der Aufschlag für QM plus berechnet?

Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Aufschlags dient das Rohmilchäquivalent. Ein Milchäquivalent bezieht sich auf den durchschnittlichen Fett- und Proteingehalt eines kg Rohmilch und dient als Maßstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge.

Die Milcherzeuger sollen in der ersten Programmphase einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 1,2 ct/kg Rohmilchäquivalent erhalten. Das Rohmilchäquivalent für verschiedene Produkte wie z.B. Käse oder Sahne wird bilateral bestimmt, so dass eine gewisse Spannbreite und damit Spielraum für Verhandlungen besteht.

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