Das teilte die Ekosem-Agrar AG in einer Ad hoc-Mitteilung mit. Das Schiedsgericht in Woronesch lehnte einen Antrag von Ekosem ab, jene Vereinbarungen für nichtig zu erklären, die einer Tochtergesellschaft der russischen Landwirtschaftsbank das Recht einräumen, Call-Optionen auf den Erwerb von Anleihen an den Zwischenholdings der Ekosem-Gruppe auszuüben.
Damit ist die Rosselkhozbank (RSHB) ihrem Ziel einer feindlichen Übernahme der Mehrheit an den operativen Töchtern der Ekosem-Gruppe ein Stück näher gekommen.
Einstweiliger Rechtsschutz besteht weiter
Die umstrittenen Optionsvereinbarungen räumen der RSHB-Finance das Recht ein, jeweils insgesamt 99 Prozent der Anteile an den Tochtergesellschaften OOO EkoNiva-APK Holding, OOO EkoNiva-Produkty Pitanija und OOO EkoNiva-APK Chernozemje zu übernehmen. Noch ist die Entscheidung des russischen Schiedsgerichts nicht rechtskräftig, denn die Ekosem-Agrar AG kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Ob Stefan Dürr und seine Mitgesellschafter diesen Weg gehen werden, wollen sie anhand der Urteilsbegründung entscheiden, die noch nicht vorliegt. Bis zur Rechtskraft des Gerichtsentscheids genießt Ekosem-Agrar einstweiligen Rechtsschutz, das heißt die RSHB-Finance kann die Anteile an den russischen Holdings nicht erwerben.
Anleihe muss kommende Woche bedient werden
Nach eigenen Angaben ist die Ekosem-Agrar AG ungeachtet des Rechtsstreits „weiterhin in konstruktiven Verhandlungen“ mit der Landwirtschaftsbank, um die mittel- und langfristige Finanzierung der Gruppe sicherzustellen. Die Rosselkhozbank habe dazu „zeitnah konkrete wesentliche Schritte“ mündlich zugesagt.
Am kommenden Dienstag, dem 7. Dezember, wird ein Zinskupon von 8,5 Prozent auf die Ekosem-Anleihe 12/22 (WKN A1R0RZ) fällig. Die Anleihe notiert zurzeit in Frankfurt mit etwas über 80 Prozent des Nennwertes.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.