Zum 1. Juli 2021 tritt die 3. Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) in Kraft. Dann bekommen Schweinemäster den Tierwohlaufschlag nicht mehr über den ITW-Fondsträger, sondern direkt von den Schlachtunternehmen ausgezahlt.
Marktführer Tönnies nutzt die Umstellung nun zu einer Aktion zur Bindung der Mäster an sein Unternehmen, indem er ihnen einen zusätzlichen Bonus anbietet, wenn sie einen Jahresvertrag unterschreiben.
500 Euro Prämie plus Bonus pro Tier
Alle Schweinemäster, die sich nach dem 4. Dezember 2020 bei der ITW angemeldet haben und mit Umstellung auf das Marktmodell der 3. Programmphase, also ab 1. Juli 2021, bonusberechtigt sind, erhalten von Tönnies eine einmalige Tierwohlprämie in Höhe von 500 Euro je Betrieb. Das gab der Konzern heute über seinen Blog bekannt.
Zusätzlich zahlt das Unternehmen einen Aufschlag von 2,64 Euro je Tier ab dem 190-igsten Schwein, das von April bis Juni 2021 angeliefert wird. Prämienberechtigt sind Betriebe, die ein gültiges ITW-Zertifikat für die 3. Programmphase vorlegen und einen gültigen Liefer- und Abnahmevertrag besitzen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend mit Ablauf des 30. Juni 2021.
Die Tönnies Liefer- und Abnahmevereinbarungen sind Jahresverträge. Nach Angaben des Unternehmens können sie mit 3 Monaten Frist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag fortlaufend.
So wird der Liefervertrag abgerechnet
Die Vereinbarungen basieren auf den VVVO-Nummern, sind aber keine Exklusivverträge. Das heißt, ein Mäster darf zeitgleich auch andere Schlachtunternehmen liefern. Gegenüber Tönnies muss der Betrieb aber angeben, wie viele Schweine pro Jahr er in welchem Rhythmus verkaufen will.
Der Schlachtschweinepreis fußt laut Tönnies auf der wöchentlichen VEZG-Empfehlung und den jeweils gültigen Schlachtmasken. Hinzu kommt der ITW-Bonus. Alle weiteren Konditionen sollen direkt zwischen dem jeweiligen Kooperationspartner, also der Erzeugergemeinschaft oder dem Viehhandel, und dem Landwirt festgelegt werden.
Liefer- und Abnahmevertag als Voraussetzung
Laut Tönnies haben sich in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Betriebe bei dem Schlachtkonzern zur 3. Phase der Initiative Tierwohl registriert. „Um allen Lieferanten die Abnahme zu gewährleisten, ist die Registrierung der Tierwohl-Schweine über eine gültige Liefer- und Abnahmevereinbarung Voraussetzung“, so das Unternehmen.
Nach Angaben der ITW ist es für die Teilnahme an der 3. ITW-Programmphase allerdings keinesfalls notwendig, sich an ein bestimmtes Schlachtunternehmen vertraglich zu binden.
Auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) weißt darauf hin, dass für die Teilnahme an der neuen ITW-Phase kein Vertrag für alle Tiere mit einem Schlachtunternehmen notwendig sei. Die ISN hatte in den vergangenen Monaten berichtet, dass Viehvermarkter die Schweinehalter unter Druck setzen, Vermarktungsverträge zu unterzeichnen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.